Beitragspflicht für Tankgutscheine und Werbeflächenentgelte
Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts können Tankgutscheine und Entgelte für Werbeflächen sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelte darstellen, wenn durch diese lediglich ein Ersatz des Bruttolohns vorgenommen wird. Dies auch dann, wenn diese Entgelte die steuerrechtlich relevante Bagatellgrenze von 44 Euro unterschreiten (BSG Urteil v. 23.02.2021 – B 12 R 21/18 R). Entscheidung beim Bundessozialgericht zum „geldwerten Vorteil“