EuGH-Urteil: Urlaub verfällt nur, wenn er genommen werden kann
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 22. September 2022 die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt (Az. C-120/21). Fordern Arbeitgeber ihre Angestellten nicht dazu auf, ihren gesetzlich zugesicherten Urlaub zu nehmen, ist eine Verjährung ausgeschlossen. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls auch Jahre später Urlaubsansprüche geltend machen. Angestellte will finanzielle Abgeltung von Urlaubstagen der vergangenen fünf