Rufbereitschaft im Arbeitsrecht
In vielen verschiedenen Berufssparten kann es notwendig werden, dass Arbeitnehmer eine sogenannte Rufbereitschaft übernehmen. Hintergrund ist in diesen Fällen meistens, dass nicht vorhergesagt werden kann, ob ein Arbeitseinsatz in diesem Zeitraum tatsächlich notwendig wird. Typische Berufe hierfür sind beispielsweise Elektriker, Schlosser, Ärzte, Rettungssanitäter, IT-Dienstleister und Angestellte im Sicherheitsgewerbe. Dieses Institut der Rufbereitschaft wirft im Hinblick