Viele Arbeitnehmer fragen sich, was mit ihrem Resturlaub passiert, wenn das Kalenderjahr endet. Die Antwort ist nicht nur für Beschäftigte, sondern ebenso für Arbeitgeber von Bedeutung, weil sie gesetzliche Mitwirkungspflichten und mögliche Übertragungsfristen kennen müssen. Grundsätzlich gilt: Urlaub dient der Erholung im laufenden Jahr, doch es gibt wichtige Ausnahmen und rechtliche Feinheiten, die diesen Grundsatz
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (Az. 5 AZR 118/23), dass Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Es ist nicht zulässig, den Zuschlag erst dann zu zahlen, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erreicht wird. Damit hat das BAG eine weit verbreitete Praxis in Tarifverträgen und betrieblichen Regelungen verworfen. Warum
The international legal system not only protects existing rights to tangible goods. Intangible goods such as trademarks and patents are also highly valued. In addition to these tangible intangible assets, trade secrets are also protected in business life. Companies are particularly reliant on these in order to hold their own against the competition on the market. In
Das BAG hat in seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 (Az. 8 AZR 300/24) klargestellt: Wenn eine Frau bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdient als ein vergleichbarer männlicher Kollege, reicht das aus, um eine geschlechtsspezifische Entgeltbenachteiligung zu vermuten. Arbeitgeber müssen in solchen Fällen nachweisen, warum die Entgeltunterschiede gerechtfertigt sind — andernfalls drohen Nachforderungen. Für
Mit seinem Urteil vom 30. Oktober 2025 (Az. 2 AZR 160/24) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die bislang häufig genutzte Faustformel für Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen über Bord geworfen. Ein starrer Prozentsatz der Befristungsdauer ist nicht mehr zulässig. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Warum dieses Urteil relevant ist Bislang haben viele Gerichte und Arbeitgeber
An interim reference provides the employee with information about their current activity, their own qualifications and their social conduct in the company. In this respect, it corresponds to the normal employer's reference, which can regularly be requested by the employer upon termination of the employment relationship in accordance with Section 106 GewO. The only difference is that the employment relationship continues even after the reference has been issued. For