Betriebsratswahl bei Lieferdiensten: BAG präzisiert den Betriebsbegriff
Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt stellt auch das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen. Besonders deutlich wird dies bei Plattformunternehmen wie Lieferdiensten, bei denen Beschäftigte häufig über Apps organisiert werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 28.01.2026 (Az. 7 ABR 23/24) eine wichtige Entscheidung zur Frage getroffen, wo in solchen Unternehmen ein Betriebsrat gewählt werden kann.