Fehler in der Steuererklärung: Rechtliche Folgen und Tipps zur Vermeidung

Fehler in der Steuererklärung: Rechtliche Folgen und Tipps zur Vermeidung

Millionen von Bürgern geben jedes Jahr ihre Steuererklärung ab. Kaum einer hat hierbei die zahlreichen Regularien und Gesetze im Kopf und so passieren oft diverse Fehler. Andere wiederum geben wohl wissend Falschangaben in ihrer Steuererklärung an, um etwas zu „tricksen“. Zwar erleichtern mittlerweile zahlreiche Anwendungen für Computer oder Handy wie ELSTER, buhl oder taxfix die eigenverantwortliche Erstellung der Steuererklärung, jedoch sind auch diese nicht immer fehlerfrei und vor allem nicht vor falschen Eingaben durch den Anwender geschützt.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen Sie besonders gewissenhaft vorgehen. Mit jedem Betrag, den Sie falsch eingeben oder falsch abrunden – und sei dieser noch so klein – können Sie sich strafbar machen. Unsere Steuerkanzlei gibt Ihnen in diesem Beitrag eine Übersicht dazu, ob Sie für Fehler in der Steuererklärung juristisch belangt werden können und wie Sie diese korrigieren können. Häufige Fehlerquellen und vier Tipps zur Vermeidung von Fehlern finden Sie ebenso in unserem Artikel.

Unsere Kanzlei Haas und Kollegen aus Eschborn bei Frankfurt am Main ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund ums Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Steuerberater und Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie Hand in Hand zu allen Themen des Steuerrechts und Steuerstrafrechts. So stehen wir Ihnen gerne bei Ihrer Steuererklärung zur Seite oder beraten sowie vertreten Sie beim Vorwurf von Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung.

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Wichtiges zur Steuererklärung in unserer Übersicht:


  • Die Steuererklärung bietet eine Reihe von Fallstricken, deren Nichtbeachtung auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

  • Sowohl fehlerhafte Informationen als auch bewusste Falschangaben können juristische Folgen haben.

  • Achten Sie auf eine korrekte und sorgfältige Angabe Ihrer Daten. Geben Sie ALLE Ihre Einkünfte an. Melden Sie Haushaltshilfen an. Seien Sie bei der Aufzählung von Kilometern in der Steuererklärung sorgfältig und runden Sie nicht auf.

  • Ihnen wird aufgrund von Fehlern oder versäumten Fristen Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung vorgeworfen? Machen Sie keine Angaben auf eigene Faust und kontaktieren Sie sofort einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht.



1. Strafbarkeit bei Fehlern in der Steuererklärung

Wenn Sie Fehler bei der Steuererklärung gemacht haben, ist es für die Strafbarkeit dieser Fehler vor allem wichtig, wer durch den Fehler einen Nachteil erhält. Sollten diese Fehler zu Ihrem Nachteil sein, indem Sie zum Beispiel eine Sonderausgabe zu niedrig angegeben oder vergessen haben, ist keine Strafe zu erwarten. Obacht ist dann geboten, wenn der Fehler zum Nachteil des Staates erfolgt ist, Sie diesem also Steuereinnahmen vorenthalten.

Sowohl für bewusste Falschangaben als auch für Eingabefehler gilt, dass Sie sich einer Steuerhinterziehung strafbar machen könnten. Hierzu kann bereits das versehentliche Setzen einer 0 zu viel bei einer Sonderausgabe führen, wenn Sie zum Beispiel Arbeitsmittel mit 10000 statt 1000 Euro in der Erklärung angeben. Ehrlichkeit ist bei der Steuererklärung nicht nur das oberste Gebot, sondern für Sie verpflichtend, da Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben bei Abgabe der Steuererklärung mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Bei einer vorsätzlichen Täuschung des Finanzamtes, indem man zum Beispiel Einkünfte verschleiert oder bewusst nicht angegeben hat, wo also erkennbar ist, dass es sich nicht um einen Eingabefehler handelt, ist der letzte Ausweg für den Steuerpflichtigen oft nur die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Hierbei sieht das Gesetz allerdings eine Härtefallregelung für Einnahmen von unter 410 Euro vor. Sollte der Betrag darüber liegen, ist die Gesetzeslage jedoch eindeutig.

Wenn gegen Sie wegen Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung ermittelt wird, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Steuerstrafrecht an Ihre Seite holen. Machen Sie unter keinen Umständen Angaben zur Sache, bevor Sie das nicht mit Ihrem Rechtsanwalt abgesprochen haben.





2. Wie kann ich Fehler in der Steuererklärung korrigieren?

Fehler bei der Angabe von Beträgen für die Steuererklärung können passieren. Das weiß auch das Finanzamt. Es ist daher möglich, diese dort zu melden und zu korrigieren. Auch hier muss zwischen Nachteilen zulasten des Staates und für Sie unterschieden werden. Für beide Fälle gibt es jedoch gängige Vorgehensweisen.

Bevor Sie etwaige Schritte zur Korrektur ergreifen, sollten Sie in beiden Fällen genau prüfen, welche Angaben in Ihrer Steuererklärung unvollständig oder falsch waren. Wenn Sie den Fehler genau ermittelt haben, sollten Sie sich umgehend beim Finanzamt melden. Der zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen dann zur Vorgehensweise antworten und eine Frist setzen, innerhalb der die Korrektur zu erfolgen ist. Die Festsetzungsfrist, innerhalb derer das Finanzamt Geld zurückfordern darf, ist in § 169 der Abgabenverordnung geregelt und gilt auch für den Fall, dass Sie einen Fehler melden können. Auch für vorangegangene Steuererklärungen. Bei kleineren Unstimmigkeiten und geringe Beträge gilt diese für vier Jahre. Bei einer Steuerhinterziehung, wenn also nur der Weg zur Selbstanzeige bleibt, weitet sich die Frist auf bis zu zehn Jahre aus.

Sollte der Fehler in der Steuererklärung zu Ihren Lasten erfolgt sein, haben Sie das Recht, diese zu korrigieren. In der Praxis ist dies oftmals der Fall, wenn Belege oder Rechnungen wieder auftauchen oder verspätet eintreffen, die Ihre Arbeit oder Ihre Gesundheit betreffen. Dese Fehler dürfen Sie dann innerhalb der Frist von vier Jahren anzeigen und korrigieren lassen. Ausnahmen liegen dann vor, wenn diese Fehler sich in einem groben Maße aus Ihrer Nachlässigkeit ergeben haben. Dies kann zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie Ihre Buchführung nicht im Griff haben. Bei solchen Fällen sollten Sie unbedingt fachliche Hilfe einholen!

Die Vorgehensweise bei einer fehlerhaften Steuererklärung

Konkret gibt es vier Vorgehensweisen, wie Sie bei einer fehlerhaften Steuererklärung reagieren können.

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid nach Abgabe der Steuererklärung vom Finanzamt noch nicht erhalten haben, ist eine Korrektur einfach. In diesem Fall sollten Sie direkt Ihren Sachbearbeiter beim Finanzamt telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Dieser kann dann die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung stoppen und bis zum Eingang der Korrektur aufschieben. Sie erhalten dazu eine Frist vom Sachbearbeiter, innerhalb der Sie den Fehler formlos oder besser in Form einer nachgereichten überarbeiteten Steuererklärung korrigieren können.

Sollte Ihnen der Fehler erst beim Erhalten des Steuerbescheids auffallen, können Sie innerhalb einer Frist von vier Wochen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Im Rahmen dieses Einspruchs müssen Sie eine Begründung angeben und sollten gleichzeitig eine Korrektur Ihrer Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt wird den gesamten Steuerbescheid dann in der Regel mit Berücksichtigung Ihrer Korrektur neu berechnen.

In der Praxis empfiehlt es sich alternativ, einen Antrag auf schlichte Änderung des Steuerbescheids nach § 172 der Abgabenordnung zu stellen. Im Gegensatz zu einem Einspruch gegen den Steuerbescheid wird nicht der gesamte Steuerbescheid vom Finanzamt nochmals geprüft und komplett neu berechnet, sondern nur der korrigierte Punkt. In der Praxis führt dies oft dazu, dass Sie Ihre Situation nicht verschlechtern können, sondern nur eine Verbesserung erfolgen kann. Diese Vorgehensweise ist insbesondere für verspätete Belege und Rechnungen zu empfehlen, die Sie steuerlich geltend machen wollen.

Als letzte Möglichkeit können Sie eine Rücknahme der Steuererklärung beantragen. Hierauf sollten Sie dann zurückgreifen, wenn das Finanzamt entgegen Ihrer eigenen Berechnung eine Nachzahlung von Steuern fordert. Mit einem einfachen Antrag können Sie so Ihre Steuererklärung zurückziehen. Diese Option besteht allerdings nur für freiwillige Steuererklärungen! Bürger mit der Pflicht zur Steuererklärung sind hiervon also ausgenommen. Das Finanzamt kann außerdem eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung verhängen, wenn Sie z. B. Einkünfte haben, die dem Finanzamt nicht bekannt waren, ist eine Rücknahme der Steuererklärung ausgeschlossen.





3. Unsere Tipps zur Vermeidung von Fehlern in der Steuererklärung.

Damit Ihnen Fehler gar nicht erst passieren und Ihnen das oben genannte Vorgehen erspart bleibt, haben wir vier praktische Tipps für Sie, wie Sie die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung vermeiden und einer Strafbarkeit entgehen können:

3.1. Geben Sie Ihre Daten immer korrekt und sorgfältig an!

Der wichtigste Tipp, den wir Ihnen geben können – vor allem in Zeiten der elektronischen Steuererklärung – ist, dass Sie Ihre Daten immer sorgfältig und gewissenhaft eingeben sollten. Mangelnde Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Dateneingabe passieren häufig als reine Flüchtigkeitsfehler. Sie sollten daher immer vor dem Abschicken der Steuererklärung prüfen, ob Sie Einkommen, Sonderausgaben und andere relevante Daten korrekt eingegeben haben. Vermeiden Sie hierbei Aufrunden zu Ihren Gunsten!

Im Zweifelsfall kann das Finanzamt Ihre Belege anfordern und überprüfen, ob Ihre Angaben korrekt waren.

3.2. Führen Sie Ihr vollständiges Einkommen auf!

Um einer Verfolgung durch das Finanzamt und einer Strafbarkeit zu entgehen, sollten Sie bei der Steuererklärung immer Ihr vollständiges Einkommen aufführen. Achten Sie insbesondere darauf, Nebeneinkünfte aus einem Nebenjob, einer gewerblichen Tätigkeit sowie Kapitaleinkünfte durch Aktien, Anleihen, Fonds etc. sorgfältig anzugeben.

3.3. Haushaltshilfen müssen angemeldet werden!

Wenn Sie einen Gärtner oder eine Putzkraft zum Beispiel als Haushaltshilfe auf 450 Euro Basis beschäftigen, können Sie dieses Geld steuerlich absetzen. Wichtig ist jedoch, dass Sie diese Arbeitskraft davor unbedingt bei der Minijob-Zentrale anmelden sollten. Wenn Sie diese Arbeitskräfte nicht angemeldet haben, machen Sie sich der Schwarzarbeit schuldig, da es sich um eine illegale Beschäftigung handelt. Wenn Sie eine solche Arbeitskraft dennoch steuerlich absetzen möchten, droht Ihnen nicht nur der Prozess wegen Schwarzarbeit, sondern auch zusätzliche Nachzahlungen an das Finanzamt.

3.4. Geben Sie Kilometerzahlen für den Arbeitsweg korrekt an, runden Sie nicht auf!

Einer der häufigsten Fehler beim Erstellen der Steuererklärung ist das Aufrunden der zum Arbeitsort zurückgelegten Kilometer als Arbeitsweg. Achten Sie bei den Angaben zur Pendlerpauschale oder zu Reisekosten auf fehlerfreie (nicht aufgerundete), Angaben. Diese beliebten Tricksereien ist das Finanzamt gewohnt, entsprechend wird Auffälligkeiten hier vermehrt auf den Grund gegangen. Solche Falschangaben sind strafrechtlich relevant und können auch hohe Geldstrafen nach sich ziehen!





Auch wenn Sie nach Lektüre dieses Beitrags ein besseres Bewusstsein für die Strafbarkeit von fehlerhaften Angaben in der Steuererklärung erhalten haben und einen Überblick zu den häufigsten Fehlerquellen bekommen haben, können solche Themen in der juristischen Praxis oft komplizierter sein. Sollten Sie also ein konkretes Anliegen zu Ihrer Steuererklärung haben oder sich in einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt befinden, melden Sie sich bei uns!

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