KfZ Steuer für Elektroautos

Passend zum Autogipfel: Infos zur KfZ-Steuer bei E-Autos

Beim Spitzentreffen zwischen Politik und Autobranche, dem sogenannten „Autogipfel“, ist eine Verlängerung der E-Auto-Prämie im Gespräch. Die Bundesregierung will diese Prämie bis 2025 verlängern. Bisher wird der Kauf eines Elektroautos mit bis zu 9.000 Euro gefördert, worunter auch Hybride fallen. Doch genießen Elektroautofahrer auch steuerliche Vorteile?

Steuerliche Förderung von Elektroautos

Der Staat fördert in Deutschland im Sinne des Umweltschutzes Elektrofahrzeuge. Je nach Erstzulassung sind diese eine gewisse Zeit grundsätzlich von der Kfz-Steuer befreit.

Folgende Regelung gilt:

Erstzulassung Steuerbefreiung
Vor dem 17.05.2011 5 Jahre
Zwischen 18.05.2011 und 31.12.2020 10 Jahre

Steuervorteile bei E-Hybridfahrzeug

Hybridfahrzeuge, also beispielsweise ein Auto mit Verbrennungsmotor und elektrischem Antrieb, gelten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) nicht als Elektroautos und sind aus diesem Grund auch nicht von der Steuer befreit. Während der Kauf eines Hybridautos noch mit einer Prämie gefördert wird, sind diese von sämtlichen Steuerbegünstigungen ausgeschlossen.

Wie berechnet sich die Kfz-Steuer von E-Autos

Ist der steuerfreie Zeitraum abgelaufen, muss das Elektrofahrzeug versteuert werden. Das einzig relevante Kriterium dabei ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs.

Pro angefangene 200 kg berechnet sich die jährliche Kfz-Steuer für ein Elektroauto folgendermaßen:

Zulässiges Gesamtgewicht Je angefangene 200 kg zGG
Bis 2.000 kg 5,625 Euro
2.001 - 3.000 kg 6,01 Euro
3.011 - 3.500 kg 6,39 Euro

Bei den Beträgen werden krumme Cent-Beträge stets aufgerundet. Diese Sätze beziehen sich aus § 9 Absatz 2 KraftStG und machen etwa 50 % des Satzes aus, der für andere Fahrzeuge zu berechnen ist.

Rechenbeispiel:

Ein beliebtes Elektroauto ist zum Beispiel das Tesla Model S 60 kWh mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2590 kg.

2590 / 200 = 12,95 (aufgerundet auf 13)
13 x 6,01 = 78,13 Euro



Gerade für E-Dienstwagen gibt es noch weitere lukrative Steuerregelungen. Wenn Sie Fragen zu steuerlichen Aspekten rund um Elektrofahrzeuge haben, können Sie sich jederzeit bei uns melden.