Kündigungsschutz für abberufene Geschäftsführer: LAG Hessen stärkt Arbeitnehmerrechte
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hat mit Urteil vom 28. Februar 2025 (Az. 14 SLa 578/24) entschieden, dass abberufene Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterfallen. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Behandlung von ehemaligen Organvertretern. Der Fall: Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers Der Kläger war seit April