Änderungen im Jahr 2022 im Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Das ändert sich 2022 für Autofahrer

Autofahrer aufgepasst!

Seit ersten Januar 2022 gelten einige neue Regeln und Gesetze für Ihren PKW und im Straßenverkehr. Vom Führerschein-Umtausch bis zu Masken im Verbandskasten: Wir haben die wichtigsten Regeln für Sie zusammengefasst.

Bei Fragen oder Verfahren stehen Ihnen unsere Anwälte jederzeit zur Verfügung. Im Verkehrsrecht können wir auf jahrelange Erfahrung zurückblicken. Wir stehen an Ihrer Seite!

Verpflichtender Führerschein-Umtausch startet jetzt!

Lange angekündigt, nun ist es so weit: Der verpflichtende Führerschein-Umtausch startet im Jahr 2022 mit den Jahrgängen 1953 bis 1958. Sind Sie in einem dieser Jahrgänge geboren, müssen Sie Ihre alten Führerscheindokumente aus Papier bis 19. Januar 2022 in einen neuen, fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Verkehrsministerkonferenz jedoch beschlossen, dass ein Umtausch des Führerscheins länger möglich sein soll. Als neues Datum steht nun der 19. Juli 2022 im Raum.

Unser Tipp: Warten Sie nicht lange und vereinbaren einen Termin in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Werden Verkehrsteilnehmer nach den genannten Fristen mit alten Führerscheinen erwischt, gibt es ein Verwarngeld von 10 Euro. Falls Sie Ihren neuen Führerschein nicht nachträglich bei der nächsten Polizeidienststelle vorzeigen, droht sogar ein Bußgeld.

Masken im Verbandskasten – Bald ein Muss!

Bitte beachten: In Verbandskästen Ihres PKW müssen zukünftig immer zwei Masken sein! Diese Regel soll wohl auch weiter gelten, falls die Corona-Pandemie überwunden ist. Ein genaues Datum der neuen Vorschrift steht zwar noch nicht fest, wir empfehlen die Neuausstattung des Verbandskastens jedoch zeitnah.

Cannabis rauchen und dann Autofahren? Bleibt verboten!

Die neue Bundesregierung möchte die kontrollierte Abgabe von Cannabis legalisieren. Doch bislang ist das noch nicht der Fall. Wichtig für alle Autofahrer: Das Fahren unter Cannabis-Einfluss bleibt strengstens verboten und kann nicht nur verkehrsrechtliche Probleme sondern auch ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Assistenz- und Sicherheitssysteme sind bald Pflicht

Mehr Sicherheit, weniger Unfälle: Das soll die Verpflichtung für Assistenz- und Sicherheitssysteme in Fahrzeugen bringen. Ab Juli 2022 müssen alle Typzulassungen neuer Fahrzeuge die Systeme besitzen, ab Juli 2024 gilt das ausnahmslos für alle Fahrzeuge. Dazu gehören ein Rückfahr- und Notbremsassistent ebenso wie ein Notfall-Spurhalte- und Abbiegeassistent. Unfälle durch Einschlafen des Fahrers sollen durch Müdigkeitsassistenten ausgeschlossen werden.

Energiesteuer-Ermäßigung wird beendet

Sie fahren einen Wagen mit Autogas? Dann ist es mit den Steuerbegünstigung bald vorbei. Ende Dezember 2022 wird diese komplett abgeschafft. 

E-Autos: Neue Regeln zur Förderung

Seit dem 1. Januar gelten neue Förderrichtlinien für Hybrid-Fahrzeuge. Staatsförderung und Prämien der Hersteller werden an eine neue Mindestreichweite des elektrischen Antriebs gekoppelt. Diese beträgt nun 60 Kilometer. Bis 2021 waren nur 40 Kilometer für die Förderung notwendig.