Im Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis auch durch einen gerichtlichen Vergleich nicht wirksam auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten kann. Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Gestaltung von Beendigungsvergleichen, Aufhebungsvereinbarungen und arbeitsgerichtlichen Vergleichen. Sachververhalt: Streit um Urlaub in natura im
Eltern von Kindern mit Behinderung stehen oftmals vor der Herausforderung, Beruf und Fürsorgepflicht zu vereinbaren. Am 11. September 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil C-38/24 entschieden: Arbeitsbedingungen müssen so angepasst werden, dass Eltern behinderter Kinder die notwendige Betreuung leisten können, ohne diskriminiert zu werden. Dieses Urteil könnte große Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht
Mit Urteil vom 31. Juli 2025 (Az. 6 AZR 18/25) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitsverträge, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch enden, nicht unter den Diskriminierungsschutz des § 4 Abs. 2 TzBfG fallen. Hintergrund des Falls Eine Arbeitnehmerin war befristet beschäftigt und machte geltend, sie werde gegenüber unbefristeten Beschäftigten und Beamten benachteiligt, da
Am 3. April 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem wegweisenden Urteil (Az. 2 AZR 178/24) entschieden: Bei der ordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit, in der das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) noch nicht greift, besteht keine Pflicht, ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Wesentliche Inhalte des Urteils Verpflichtung entfällt