Kein Lohn nach Tattoo-Komplikation – LAG Schleswig-Holstein zur Entgeltfortzahlung
Im Mai 2025 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein ein klares Zeichen gesetzt: Wird bei einer Tätowierung eine Infektion ausgelöst und der Arbeitnehmer dadurch arbeitsunfähig, entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung – weil die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 5 Sa 284 a/24). Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei Tattoo-Entzündung Eine Pflegehilfskraft ließ


