Ein Zwischenzeugnis gibt dem Arbeitnehmer Auskunft über die aktuelle Tätigkeit, die eigene Qualifikation und das Sozialverhalten im Betrieb. Es entspricht insoweit dem normalen Arbeitszeugnis, welches regelmäßig bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 106 GewO vom Arbeitgeber angefordert werden kann. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass das Arbeitsverhältnis auch nach Erteilung des Zeugnisses fortgesetzt wird. Für
Ein Todesfall in der Familie bringt neben emotionaler Belastung auch viele organisatorische und rechtliche Fragen mit sich – etwa: Wie viele Tage steht Ihnen auf Arbeitsplatz-Seite zu? Muss der Arbeitgeber bezahlt freistellen? Welche Verwandtschaftsgrade spielen eine Rolle? Im Folgenden erläutert die Kanzlei Haas und Kollegen GmbH die wichtigsten Aspekte rund um den Sonderurlaub im Todesfall
Ganz egal ob einen Einkauf bezahlen, die Corona-Impfung nachweisen oder mittlerweile beinahe die gesamte Telekommunikation auf der Arbeit oder dem Freundeskreis: Die Digitalisierung ist mittlerweile ein fester Bestandteil unseres Lebens und greift in immer mehr Bereiche des alltäglichen Lebens über. Wenig Beachtung fand bislang die Frage, was nach dem Tod eines Bürgers mit seinen digitalen
Viele Arbeitnehmer kennen das Problem – obwohl sie bereit sind, ihr vertraglich vereinbartes Stundensoll zu erfüllen, kommt es zu Minusstunden. Diese können sich aus den verschiedensten Gründen ergeben, die entweder in der Verantwortung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers liegen. Doch wie umgehen mit Minusstunden? Was darf der Arbeitgeber? Welche Rechte stehen dem Arbeitnehmer zu? Wir
Immer mehr Arbeitnehmer haben neben ihrem Hauptjob einen Nebenverdienst. Doch nicht alles ist erlaubt. Arbeitgeber dürfen nicht jeden Nebenjob untersagen – es gelten aber klare Regeln. Inhaltsverzeichnis: Brauche ich die Erlaubnis meines Arbeitgebers für einen Nebenjob? Welche Einschränkungen gelten bei einem Nebenjob? Darf mein Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten? Muss ich meinen Nebenjob melden? Was passiert,
Eine Fehlgeburt ist für betroffene Frauen eine enorme seelische und körperliche Belastung. Bislang ließ das Mutterschutzgesetz sie jedoch in vielen Fällen ohne besonderen Schutz zurück. Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine wichtige Reform: Frauen haben nun auch nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutzfristen, Mutterschaftsgeld und besonderen Kündigungsschutz – abhängig vom Zeitpunkt der Schwangerschaft. Inhaltsverzeichnis: