Führerscheinentzug: Kündigung möglich?

Führerscheinentzug: Wann kann der Verlust der Fahrerlaubnis den Arbeitsplatz kosten?

Wer beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen ist und seine Fahrerlaubnis verliert, muss unter Umständen nicht nur mit persönlichen Einschränkungen rechnen. Auch das Arbeitsverhältnis kann gefährdet sein. Das Arbeitsgericht Nordhausen hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 3 Ca 1094/25) bestätigt, dass der Entzug der Fahrerlaubnis sowohl eine ordentliche personenbedingte als auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Eine Kündigung ist jedoch keineswegs automatisch wirksam. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die voraussichtliche Dauer des Fahrerlaubnisentzugs und die Frage, ob der Arbeitnehmer vorübergehend anderweitig beschäftigt werden kann.

Worum ging es in dem Urteil?

Nach der veröffentlichten Zusammenfassung des Urteils kann der Entzug der Fahrerlaubnis eine Kündigung rechtfertigen, wenn ein Beschäftigter seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ohne Fahrzeug nicht mehr ausüben kann. Das betrifft nicht nur Berufskraftfahrer, sondern beispielsweise auch Außendienstmitarbeiter, Servicetechniker oder andere Beschäftigte, die dienstlich regelmäßig fahren müssen.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts kommt es insbesondere darauf an, wie lange die Fahrerlaubnis fehlt. Die Beeinträchtigung muss erheblich sein. Ein nur kurzfristiger Ausfall führt daher nicht ohne Weiteres zu einer wirksamen Kündigung.

Wann kommt eine personenbedingte Kündigung in Betracht?

Kann ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Aufgaben auf absehbare Zeit nicht mehr erfüllen, kann darin ein personenbedingter Kündigungsgrund liegen. Nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz können Gründe in der Person des Arbeitnehmers eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen.

Dafür muss regelmäßig zu erwarten sein, dass die geschuldete Arbeit wegen der fehlenden Fahrerlaubnis auch künftig in erheblichem Umfang nicht erbracht werden kann. Zudem müssen die betrieblichen Interessen spürbar beeinträchtigt sein. Schließlich ist eine Interessenabwägung erforderlich. Dabei können unter anderem die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die bisherige Beschäftigung und die voraussichtliche Zeit ohne Fahrerlaubnis eine Rolle spielen.

Ist auch eine fristlose Kündigung möglich?

In besonders schwerwiegenden Fällen kann nach § 626 BGB auch eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen. Dafür muss dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände unzumutbar sein.

Die Anforderungen sind hoch. Je eher sich der Zeitraum durch Urlaub, eine vorübergehende Versetzung oder eine andere zumutbare Lösung überbrücken lässt, desto weniger spricht für eine sofortige Beendigung. Ob eine fristlose Kündigung wirksam ist, lässt sich daher nur anhand des Einzelfalls beurteilen.

Spielt eine private Ursache eine Rolle?

Der arbeitsrechtliche Bezug entsteht durch die Folgen für die geschuldete Tätigkeit. Deshalb kann eine Kündigung auch dann möglich sein, wenn das Verhalten, das zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat, ausschließlich im Privatleben stattgefunden hat.

Der Arbeitgeber sanktioniert in diesem Fall grundsätzlich nicht das private Verhalten, sondern reagiert darauf, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht mehr vertragsgemäß erbringen kann. Ein außerhalb der Arbeitszeit begangener Verkehrsverstoß schützt daher nicht automatisch vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Welche Alternativen muss der Arbeitgeber prüfen?

Eine Beendigungskündigung ist nur das letzte Mittel. Vor ihrem Ausspruch muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine zumutbare Weiterbeschäftigung möglich ist. In Betracht kommen beispielsweise:

  • eine vorübergehende Beschäftigung ohne Fahrtätigkeit,
  • die Versetzung auf einen freien geeigneten Arbeitsplatz,
  • eine Umorganisation der Aufgaben, soweit diese betrieblich zumutbar ist, oder
  • die Überbrückung eines kurzen Zeitraums durch Urlaub oder andere zulässige Maßnahmen.

Der Arbeitgeber muss allerdings keinen zusätzlichen Arbeitsplatz schaffen und den Betrieb nicht grundlegend umorganisieren. Ob eine Alternative realistisch besteht, hängt von der Größe und Struktur des Unternehmens sowie von der Qualifikation des Beschäftigten ab.

Was sollten betroffene Arbeitnehmer tun?

Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber frühzeitig und wahrheitsgemäß informieren, wenn sie aufgrund des Fahrerlaubnisentzugs ihre Arbeit nicht mehr wie vereinbart ausüben können. Gleichzeitig sollten sie konkrete Übergangslösungen vorschlagen und Unterlagen bereithalten, aus denen die voraussichtliche Dauer hervorgeht.

Nach Zugang einer Kündigung ist schnelles Handeln erforderlich: Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam – selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Wie Haas und Kollegen unterstützen kann

Ob ein Führerscheinentzug tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt, hängt von zahlreichen Umständen ab. Haas und Kollegen prüft, ob eine hinreichende Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt, welche Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und ob die Interessenabwägung korrekt vorgenommen wurde.

Wir unterstützen Arbeitnehmer bei der Prüfung und gerichtlichen Anfechtung einer Kündigung. Arbeitgeber beraten wir dazu, welche Maßnahmen vor einer Kündigung erforderlich sind und wie sich rechtliche Risiken vermeiden lassen.