Digitales Arbeitszeugnis ab 2025: Modern, rechtskonform – und an Bedingungen geknüpft
Seit dem 1. Januar 2025 ist es Arbeitgebern in Deutschland erlaubt, Arbeitszeugnisse elektronisch auszustellen – vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt dem zu. Grundlage dafür ist die Neuregelung von § 109 Abs. 3 GewO im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Erstmals ist damit die elektronische Form nicht mehr ausgeschlossen. Formale Anforderungen: Zustimmung und qualifizierte Signatur Zustimmung des Mitarbeiters Das


