Bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen wird im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens häufig auch über das Arbeitszeugnis verhandelt. Nicht selten verpflichten sich Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich dazu, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis nach einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hierzu
Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit bei Arbeitgebern. Eigentlich hätte Deutschland die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/970 bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Mittlerweile steht jedoch fest, dass diese Frist nicht eingehalten wird. Für Unternehmen stellt sich deshalb die Frage: Können Arbeitnehmer bereits jetzt Ansprüche geltend machen und
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21.10.2025 (Az. 2 SLa 45/25) eine wichtige Entscheidung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen: Ein bloßer Verdacht einer Pflichtverletzung reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus. Kann der Arbeitgeber den Vorwurf nicht beweisen und wurde der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört, ist eine Kündigung regelmäßig unwirksam. Worum
In vielen verschiedenen Berufssparten kann es notwendig werden, dass Arbeitnehmer eine sogenannte Rufbereitschaft übernehmen. Hintergrund ist in diesen Fällen meistens, dass nicht vorhergesagt werden kann, ob ein Arbeitseinsatz in diesem Zeitraum tatsächlich notwendig wird. Typische Berufe hierfür sind beispielsweise Elektriker, Schlosser, Ärzte, Rettungssanitäter, IT-Dienstleister und Angestellte im Sicherheitsgewerbe. Dieses Institut der Rufbereitschaft wirft im Hinblick
Arbeitgeber prüfen zunehmend kritisch, ob ausgezahlte Überstunden tatsächlich geleistet wurden. Doch können bereits abgerechnete und ausgezahlte Überstundenvergütungen einfach zurückgefordert werden? Mit dieser Frage musste sich das Arbeitsgericht Nordhausen befassen. Das Gericht stellte dabei hohe Anforderungen an Arbeitgeber, die eine Rückzahlung verlangen möchten. Worum ging es in dem Verfahren? Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit zwei Urteilen vom 01.04.2026 (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) seine strenge Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige bestätigt. Die Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber, die größere Personalabbaumaßnahmen planen. Denn das Gericht stellt klar: Bereits Fehler im Anzeigeverfahren können dazu führen, dass Kündigungen insgesamt unwirksam sind. Für Arbeitnehmer verbessern sich