Arbeitszeugnis nach Vergleich: BAG stärkt Rechte von Arbeitnehmern

Arbeitszeugnis nach Vergleich: BAG stärkt Rechte von Arbeitnehmern

Bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen wird im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens häufig auch über das Arbeitszeugnis verhandelt. Nicht selten verpflichten sich Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich dazu, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis nach einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hierzu nun wichtige Klarheit geschaffen.

Worum ging es in dem Verfahren?

Im zugrunde liegenden Fall hatten sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich darauf geeinigt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach dessen Entwurf erteilen sollte. Von diesem Entwurf durfte der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen.

Nachdem der Arbeitnehmer einen Zeugnisentwurf vorgelegt hatte, kam es dennoch zum Streit über den Inhalt des Zeugnisses. Der Arbeitgeber stellte schließlich ein Zeugnis aus, das teilweise vom Entwurf abwich. Der Arbeitnehmer leitete daraufhin ein Zwangsvollstreckungsverfahren ein, um die Einhaltung des Vergleichs durchzusetzen. Das BAG musste entscheiden, ob eine solche Vereinbarung überhaupt ausreichend bestimmt und damit vollstreckbar ist.

BAG: Vergleich über Arbeitszeugnis ist vollstreckbar

Mit Beschluss vom 07.05.2026 (Az. 8 AZB 25/25) stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass eine Vereinbarung über die Erteilung eines Arbeitszeugnisses nach dem Entwurf des Arbeitnehmers grundsätzlich einen vollstreckbaren Inhalt haben kann. Der Arbeitnehmer kann die Erfüllung eines solchen Vergleichs daher notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.

Nach Auffassung des Gerichts ist ausreichend klar erkennbar, welche Verpflichtung den Arbeitgeber trifft. Weicht dieser ohne wichtigen Grund vom vorgelegten Entwurf ab, kann dies eine Verletzung des gerichtlichen Vergleichs darstellen.

Warum ist die Entscheidung so wichtig?

Arbeitszeugnisse spielen bei Bewerbungen häufig eine entscheidende Rolle. Gerade deshalb werden Zeugnisformulierungen regelmäßig Bestandteil von arbeitsgerichtlichen Vergleichen.

Bislang bestand bei vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Unsicherheit darüber, ob solche Klauseln tatsächlich durchgesetzt werden können oder ob sie zu unbestimmt formuliert sind. Das BAG stärkt nun die Rechtsposition von Arbeitnehmern erheblich und schafft mehr Rechtssicherheit für die Gestaltung von Vergleichen.

这对雇主意味着什么?

Arbeitgeber sollten künftig besonders sorgfältig prüfen, welche Verpflichtungen sie im Rahmen eines Vergleichs eingehen. Wird vereinbart, dass das Zeugnis nach einem Arbeitnehmerentwurf erstellt wird, kann diese Verpflichtung später auch zwangsweise durchgesetzt werden.

Wer vom Entwurf abweichen möchte, sollte nachvollziehbar darlegen können, weshalb hierfür ein wichtiger Grund besteht. Andernfalls drohen gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen.

Was bedeutet die Entscheidung für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer verbessert die Entscheidung die Durchsetzbarkeit von Zeugnisansprüchen erheblich. Wird eine entsprechende Regelung im Vergleich vereinbart, müssen Betroffene nicht hinnehmen, dass der Arbeitgeber die Ausstellung des vereinbarten Zeugnisses verzögert oder eigenmächtig verändert.

Im Streitfall kann die Erfüllung des Vergleichs gerichtlich durchgesetzt werden.

结论

Mit seiner Entscheidung vom 07.05.2026 stärkt das Bundesarbeitsgericht die Verbindlichkeit von Zeugnisregelungen in arbeitsgerichtlichen Vergleichen. Vereinbarungen, wonach ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis nach dem Entwurf des Arbeitnehmers erteilen muss, können grundsätzlich vollstreckt werden. Arbeitnehmer erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen, während Arbeitgeber bei Vergleichsverhandlungen künftig noch genauer auf die Formulierungen achten sollten.