Krankheitsbedingte Kündigung: Gericht prüft negative Gesundheitsprognose genau

Krankheitsbedingte Kündigung: Gericht prüft negative Gesundheitsprognose genau

Das Arbeitsgericht Celle beschäftigt sich derzeit mit einer krankheitsbedingten Kündigung einer langjährig beschäftigten Arbeitnehmerin (Arbeitsgericht Celle, aktuelles Verfahren Juli 2026). Im Mittelpunkt steht die Frage, ob tatsächlich eine negative Gesundheitsprognose vorliegt – eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine wirksame krankheitsbedingte Kündigung.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts reicht eine längere oder häufige Erkrankung allein nicht aus. Arbeitgeber müssen darlegen können, dass auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist. Darüber hinaus müssen die Fehlzeiten zu erheblichen betrieblichen Belastungen führen und eine umfassende Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Celle zeigt erneut, wie hoch die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung sind. Gerade bei langjährigen Arbeitsverhältnissen oder wenn gesundheitliche Verbesserungen absehbar sind, scheitern Kündigungen nicht selten vor Gericht.

对雇员和雇主的意义

Arbeitnehmer sollten eine krankheitsbedingte Kündigung deshalb stets rechtlich überprüfen lassen. Arbeitgeber wiederum müssen sorgfältig dokumentieren, weshalb eine negative Gesundheitsprognose besteht und warum mildere Maßnahmen – etwa ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – nicht ausreichen.