BAG 6 AZR 18/25: Befristung bis Altersgrenze zulässig

BAG-Urteil 6 AZR 18/25 – Befristung bis zur Regelaltersgrenze

Mit Urteil vom 31. Juli 2025 (Az. 6 AZR 18/25) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitsverträge, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch enden, nicht unter den Diskriminierungsschutz des § 4 Abs. 2 TzBfG fallen.

 

Hintergrund des Falls

Eine Arbeitnehmerin war befristet beschäftigt und machte geltend, sie werde gegenüber unbefristeten Beschäftigten und Beamten benachteiligt, da ihr Vertrag mit Eintritt in die Regelaltersgrenze enden sollte. Sie berief sich auf das Gleichbehandlungsgebot. Das BAG wies die Klage ab: Die gesetzlich vorgesehene Befristung bis zur Altersgrenze sei zulässig und keine verbotene Diskriminierung.

 

Bedeutung der Entscheidung

Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber. Befristungen bis zur Regelaltersgrenze sind weiterhin wirksam, ohne dass ein Anspruch auf Gleichstellung mit unbefristeten Beschäftigten besteht. Arbeitnehmer können sich in solchen Fällen nicht auf § 4 Abs. 2 TzBfG berufen.

 

结论

Das BAG bestätigt: Die automatische Beendigung von Arbeitsverträgen bei Erreichen der Altersgrenze ist rechtlich zulässig. Arbeitnehmer sollten ihre Verträge genau prüfen, Arbeitgeber auf klare Formulierungen achten.