Arbeitsverweigerung kann ordentliche Kündigung rechtfertigen
Verweigert ein Arbeitnehmer beharrlich seine Arbeit, kann das eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. Ein grundsätzliches Urteil dazu fällte das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln im Fall eines Speditionskaufmanns, der wiederholt Anweisungen seines Vorgesetzten nicht befolgte (Urt. vom 09.07.2015 – 7 Sa 144/15). Bleibt ein Mitarbeiter der Arbeit unentschuldigt fern und weigert sich, rechtmäßige Anordnungen seiner Vorgesetzten zu befolgen,