AU-Bescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag?

AU-Bescheinigung künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag?

Die Bundesregierung plant eine Änderung bei den Regeln zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Künftig sollen Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Krankschreibung vorlegen müssen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wieder abzuschaffen.

Aktuell gilt diese Regelung jedoch noch nicht. Nach der derzeitigen Rechtslage muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich erst vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. Arbeitgeber können allerdings schon heute verlangen, dass eine AU bereits am ersten Krankheitstag vorgelegt wird.

Die geplante Neuregelung befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren und ist bislang nicht in Kraft getreten. Ob und wann die Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die weitere Entwicklung im Blick behalten. Sobald die gesetzlichen Änderungen beschlossen sind, werden sich die Anforderungen an Krankmeldungen in vielen Betrieben voraussichtlich ändern.