Darf man mit Kollegen über sein Gehalt sprechen?
Die Frage, wie viel Mitarbeiter des gleichen Unternehmens, ggf. auch bei Besetzung der gleichen Stelle verdienen, treibt viele Arbeitnehmer um. Denn die Frage der Höhe des Einkommens hängt neben der Frage der Leistung und der Qualifikation häufig auch von der konkreten Einstellungssituation und auch dem Verhandlungsgeschick der Beteiligten ab. So kann es bei gleichwertiger Stellenbesetzung schnell zu unterschiedlich hohen Gehältern kommen.
Während Arbeitnehmer regelmäßig ein Interesse an einer gleichwertigen Entlohnung haben, wollen Arbeitgeber zum Zwecke der Kosteneinsparung eher derartige Informationen unter Verschluss halten. Zudem würde das zu Tage treten von Gehaltsungleichheiten, etwa aufgrund von unterschieden in der Qualifikation, das Betriebsklima erheblich belasten und damit möglicherweise auch zu Einschränkungen der Produktivität führen.
Es stellen sich aufgrund dieses Spannungsverhältnisses vielfache Fragen. Diese beantworten wir im folgenden Beitrag.
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Table of contents:
- Dürfen Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?
- Der Arbeitsvertrag enthält ein Verbot über Gehaltsabsprachen – dürfen Arbeitgeber bei einem Verstoß kündigen?
- Sollte ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben der Gehaltsabsprachen verbietet?
- Kann ich daher frei am Arbeitsplatz über mein Gehalt sprechen?
- Welche Möglichkeiten bestehen, wenn ich vermute zu gering bezahlt zu werden?
Dürfen Arbeitgeber Gespräche über das Gehalt verbieten?
Grundsätzlich besteht in Deutschland die sogenannte Vertragsautonomie. Danach können Vertragspartner weitgehend frei bestimmen, welche Vereinbarungen Gegenstand eines Vertrages werden sollen und welche nicht. Demnach wären auch Vertragsklauseln, in denen Gehaltsgespräche mit den Kollegen verboten werden möglich.
Etwas anderes gilt jedoch, wenn der eine Vertragsteil eine stärkere Stellung einnimmt als der andere. Das ist bei Arbeitsverträgen regelmäßig der Fall, weil Arbeitgeber eine deutlich stärkere Stellung haben als Arbeitgeber. Daher hat der Gesetzgeber die Vertragsautonomie zugunsten von Arbeitnehmern eingeschränkt. Arbeitgeber dürfen daher nicht ohne weiteres in den Arbeitsvertrag schreiben, was sie möchte. Zudem müssen diese Regelungen auch immer einem in groben Zügen fairen Interessensausgleich gerecht werden.
Gespräche über das Gehalt dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern daher grundsätzlich nicht verbieten. Denn es fehlt schon an entsprechenden schutzwürdigen Belangen der Arbeitgeberseite.
Vielmehr würden Arbeitnehmer durch solche Klauseln daran gehindert, im Rahmen der Lohngestaltung Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz offen zu legen. Denn Arbeitgeber sind bei der Lohngestaltung dem Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet. Zudem wäre die Koalitionsfreiheit beeinträchtigt, wenn Arbeitnehmer die Höhe ihres Einkommens nicht gegenüber von Gewerkschaften offenlegen dürften.
Ausnahmen können jedoch für Manager oder aus Datenschutzgründen etwa für Mitarbeiter der Personalabteilung und Betriebsräte gelten, weil diese die Einkommensverhältnisse ihrer Kollegen aufgrund ihrer Stelle kennen.
Der Arbeitsvertrag enthält ein Verbot über Gehaltsabsprachen – dürfen Arbeitgeber bei einem Verstoß kündigen?
Diese Frage lässt sich klar mit nein beantworten. Denn selbst wenn nach dem Arbeitsvertrag Gespräche über das Gehalt verboten sind, ist dieses Verbot nicht wirksam. Da der Arbeitgeber diese Klausel in den Vertrag nicht hätte aufnehmen dürfen, ist diese unwirksam. Arbeitnehmer müssen sich also nicht daranhalten. Verstöße dürfen durch den Arbeitgeber nicht sanktioniert werden. Kündigungen oder Abmahnungen aus diesem Grund können daher regelmäßig erfolgreich vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden.
Sollte ich einen Arbeitsvertrag unterschreiben der Gehaltsabsprachen verbietet?
Da diese Regelung unwirksam ist, können Arbeitsverträge mit Klauseln, die das Sprechen über das Gehalt verbieten, bedenkenlos unterschrieben werden. Auch in Taktischer Hinsicht dürfte es sinnvoll sein, dem Arbeitgeber nicht schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses auf solche Fehler im Arbeitsvertrag hinzuweisen. Denn dieser hat sich bei der Erstellung er Verträge bereits entsprechende Gedanken gemacht und möchte den vorhandenen Inhalt deswegen auch ausdrücklich im Vertrag stehen haben.
Wer dem Arbeitgeber dann die Unwirksamkeit einzelner Klauseln direkt vorhält, der läuft Gefahr, die Stelle dann doch nicht zu bekommen, da der Arbeitgeber sein Angebot dann möglicherweise zurückzieht.
Kann ich daher frei am Arbeitsplatz über mein Gehalt sprechen?
Aus rechtlicher Hinsicht ja, denn ein entsprechendes Verbot wäre unwirksam. Demnach wären Sanktionen, also Abmahnungen oder gar eine Kündigung, die ihr Arbeitgeber deswegen gegen Sie ausspricht, unwirksam.
In Tatsächlicher Hinsicht sollte man sich allerdings genau überlegen, ob man sich diesen Stress und Ärger wirklich antun möchte. Denn dadurch würde das Verhältnis zum Arbeitgeber möglicherweise nicht unerheblich belastet, was zu langfristigen Problemen am Arbeitsplatz führen kann. Die Abwägung sollte jeder nach der individuellen Situation reiflich überlegen und sich dann entsprechend verhalten.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn ich vermute zu gering bezahlt zu werden?
In dieser Situation greifen die Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet ihren Arbeitnehmern auf Verlangen Auskunft über die Höhe ihres Gehalts im Vergleich zu vergleichbaren Kollegen zu geben.
Diese Informationen können dann im Rahmen der nächsten Gehaltsverhandlung entsprechend eingesetzt werden.
Aktuell ist eine EU-Richtlinie geplant, welche Arbeitgeber dazu verpflichtet die Bewerber bereits vor dem Einstellungsgespräch über den bestehenden Rahmen zur möglichen Höhe des Einstiegsgehalt zu informieren.
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