Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte
Im Urteil vom 3. Juni 2025 (Az. 9 AZR 104/24) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis auch durch einen gerichtlichen Vergleich nicht wirksam auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten kann. Diese Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die Gestaltung von Beendigungsvergleichen, Aufhebungsvereinbarungen und arbeitsgerichtlichen Vergleichen. Sachververhalt: Streit um Urlaub in natura im


