BAG: Mehrarbeitszuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden (Az. 5 AZR 118/23), dass Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Es ist nicht zulässig, den Zuschlag erst dann zu zahlen, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft erreicht wird. Damit hat das BAG eine weit verbreitete Praxis in Tarifverträgen und betrieblichen Regelungen verworfen. Warum