Durch das Steuerstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht werden Vergehen gegen Steuergesetze aller Art sanktioniert. Hier kann, je nach Art und Umfang des Verstoßes, zwischen leichteren Vergehen wie Steuerordnungswidrigkeiten bis zu schwereren Vergehen, den Steuerstraftaten unterschieden werden.
Bei Steuerstraftaten drohen schwerwiegende Strafen und auch mehrjährige Haftstrafen sind je nach der schwere des Vergehens denkbar. Wenn Sie von Maßnahmen der Steuerfahndung (z. B. Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen) betroffen sind, sollten Sie keine Zeit verlieren. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, Kompetenz und unser durchsetzungsstarkes Engagement.