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Unser China Desk bündelt unsere Expertise im deutsch-chinesischen Rechtsverkehr. Hierbei unterstützen wir als Anwalts- und Steuerkanzlei chinesische Firmen und Investoren mit unseren qualifizierten chinesischen Mitarbeitern.

Wir decken dabei die gesamte Bandbreite wirtschaftsrechtlicher Beratung und Unterstützung chinesischer Firmen und Investoren in Deutschland ab. Von der Unternehmensgründung, unternehmerischer Kooperationen, arbeitsrechtliche Fragestellungen bis hin zu steuerlichen Hilfestellungen.

Ihre Vorteile

Beratung in Ihrer Landessprache

Keine kulturellen Barrieren

Steuer & Recht für Ihr Unternehmen

Sie haben eine konkrete Frage?

Gerne können Sie sich direkt an uns wenden. Wir sind von Montag bis Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr sowie von 14:00 – 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Rufen Sie uns an:

06173 – 318 170

oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.

Betreuung chinesischer Firmen in Deutschland

haas und kollegen unterstrich

Sie haben schon eine Firma in Deutschland gegründet, benötigen aber Hilfe bei den monatlich anfallenden steuerlichen und rechtlichen Pflichten?

Sie können in der Unternehmensstartphase die mitunter sehr hohen Kosten für das Anmieten von Büroräumen noch nicht finanzieren und suchen daher einen Büroservice?

Sie brauchen Unterstützung bei der Beantragung der Steuer- und Zollnummern?

Sie haben die Ankündigung für eine Betriebsprüfung erhalten?

Sie wollen Ihre Firma liquidieren?

Sie sind wegen sprachlicher und fachlicher Barrieren noch nicht in der Lage direkt mit dem Finanzamt zu kommunizieren?

Wir helfen Ihnen dabei und unterstützen Sie bei allen steuerlichen Angelegenheiten auf chinesisch.

In folgenden Bereichen unterstützen wir Sie gerne in Ihrer Sprache:

  • Firmengründung: Entwurf der Satzung, Erledigung aller Formalitäten, Begleitung des Notartermins
  • Büroservice: Post, Telefon, Besprechungsraum
  • Beantragen der Steuernummer und Zollnummer
  • Steuerliche Beratung: Steuerliche Erfassung, Steuerberatung, Steuergestaltung
  • Erstellung der monatlichen Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung Ihrer Mitarbeiter, Meldung der Sozialversicherungsbeiträge und Erstellung der monatlichen Lohnsteuervoranmeldungen
  • Erstellung des Jahresabschluss zum Jahresende und der dazu gehörigen Steuererklärungen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
  • Schriftverkehr und Kontakt mit dem Finanzamt und den anderen Ämtern und Behörden
  • Begleitung der Betriebsprüfung
  • Rechtliche Beratung: Vertragsgestaltung, gesetzliche Vertretung, gewerblicher Rechtschutz, Arbeitsrecht, Markenanmeldung
  • Erstellung der Buchhaltung und Steuererklärungen in der Liquidationsphase

Umsatzsteuer / VAT

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Umsatzsteuerliche Besonderheit bei chinesischen Online-Händlern

Mit seinem Schreiben vom 28.1.2019 (III C 5 – S 7420/19/10002:002) hat das BMF zur Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet Stellung genommen. Es präzisiert die umfangreichen Änderungen, die seit Beginn des Jahres 2019 für alle E-Commerce-Händler europaweit gelten.

Die zum 1.1.2019 in Kraft getretenen Regelungen der §§ 22f, 25e UStG umfassen für Betreiber elektronischer Marktplätze die Haftung für Steuerverkürzungen von Onlinehändlern und entsprechende Aufzeichnungspflichten. Aufgrund bestehenden Gesetzeslage sind tausende von chinesischen Händlern gezwungen, sich registrieren zu lassen und hierüber eine Bescheinigung nachzuweisen. Anderenfalls droht Ihnen der Ausschluss vom Handel, da ansonsten die Handelsplattformen für deren Steuern haften würden. Ist die Registrierung erfolgt muss dauerhaft monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung und jährlich eine Steuererklärung abgegeben werden.

Wir helfen Ihnen mit unserem VAT Team, VAT Compliance sicherzustellen. Bei Haas und Kollegen erhalten Sie die nachfolgenden steuerliche Dienstleistungen, die es Ihnen ermöglichen, den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und auch zukünftig (sowie ggf. für die Vergangenheit) allen steuerlichen Pflichten zu genügen:

  • Umsatzsteuerliche Registrierung
  • Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Erstellung Umsatzsteuerjahreserklärungen
  • Beantragung einer Bescheinigung nach § 22 f Abs. 1 Satz 2 UStG
  • Beantragung einer EORI-Nummer
  • Unterstützung bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
  • Zusammenfassende Meldungen
  • INTRASTAT-Meldungen
  • Wiederfreigabe des Kontos auf der Onlineverkaufsplattform
  • VAT Compliance Programm
  • Umsatzsteuer Planung

Einkommensteuer

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Sie haben in Deutschland in eine Immobilien investiert und vermieten diese? Dadurch werden Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und müssen für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dabei unterstützen wir Sie zuverlässig und können Sie aufgrund unseres deutsch-chinesischen Teams kompetent betreuen.

Wir beraten Sie auch gerne im Rahmen des gesamten Investitionsprozesses beim Erwerb von Immobilien beispielsweise mit den nachfolgenden rechtlichen und steuerlichen Dienstleistungen:

  • Schriftverkehr und Kontakt mit Immobilienmaklern und Hausverwaltern;
  • Überprüfung von Kauf- und Mietverträgen;
  • Schriftverkehr und Kontakt mit den Finanzämtern und anderen im Zusammenhang stehenden Ämtern und Behörden;
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung und Prüfung der Steuerbescheide;
  • Immobilienbezogene steuerliche Beratung.

Unsere Account Manager – Ihre Ansprechpartner

Qiao Wei China Desk Account Manager
Yaqi He China Desk Account Managerin
Xiao Cheng China Desk Account Managerin
Xuejiao Chen

Sie brauchen Hilfe in Ihrer Landessprache?

Gerne können Sie sich direkt an uns wenden. Wir sind von Montag bis Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr sowie von 14:00 – 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

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