Hitzefrei: Arbeitsrecht bei hohen Temperaturen

Hitzefrei: Arbeitsrecht bei hohen Temperaturen

Eine Hitzewelle rollt derzeit über Europa und viele Arbeitnehmer fragen sich: Habe ich ein Recht auf Hitzefrei? Sehen wir uns die arbeitsrechtlichen Bestimmungen hierzu etwas genauer an.

Extreme Temperaturen gibt es im Sommer öfters. Diese haben dann Auswirkungen auf die Konzentration und insbesondere bei handwerklichen Tätigkeiten auf die Leistungsfähigkeit. Neben ausreichend Flüssigkeit sind hier klimatisierte Räume ein Wohlgenuss. Doch nicht jeder hat den Vorteil einer Klimaanlage am Arbeitsplatz. Die wichtigste Frage wollen wir jedoch gleich zu Beginn klären:

Gibt es im Arbeitsrecht ein Recht auf Hitzefrei?

Nein. Ein festgeschriebenes Recht auf Hitzefrei gibt es im Arbeitsrecht nicht. Dennoch hat der Arbeitgeber einige Pflichten, bei heißen Temperaturen zu reagieren, wenn es die Bedingungen zulassen. Dabei muss von Arbeitgeberseite gehandelt werden, egal ob es sich um einen reinen Bürobetrieb oder einen Handwerksbetrieb handelt, bei dem die Angestellten aufgrund der körperlichen Anstrengungen im Freien noch einmal einer größeren Belastung ausgesetzt sind.

 

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Existieren Grenzwerte beim Hitzeschutz, ab wann der Arbeitgeber reagieren muss?

Eine Orientierung für Arbeitgeber bietet die Technische Regel für Arbeitsstätten. In der Arbeitsstättenverordnung ist allgemein festgeschrieben, dass der Arbeitgeber beispielsweise im Bürobetrieb für eine Raumtemperatur zu sorgen hat, durch die die Gesundheit der Angestellten nicht gefährdet wird. Im Hitzefall ist in der oben erwähnten Technischen Regel für Arbeitsstätten konkret festgeschrieben, dass es ab einer Überschreitung des Grenzwertes von 26 Grad in den Räumlichkeiten dem Arbeitgeber obliegt, für Sonnenschutz des Personals zu sorgen. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einem Recht auf Hitzefrei, dass es auch bei über 26 Grad Raumtemperatur nicht gibt. Dennoch müssen beispielsweise die Fenster des Betriebs mit Jalousien abdeckbar sein, um eine übermäßige Sonneneinstrahlung und steigende Temperaturen zu verhindern.

Steigt die Temperatur auf über 30 Grad im Büro, sind zusätzliche Maßnahmen einzuleiten. Hier muss die Arbeitgeberseite beispielsweise Getränke bereitstellen oder die Arbeitszeiten anpassen. Nicht geeignet für Arbeitstätigkeiten sind Räumlichkeiten, bei denen die 35-Grad-Marke gerissen wird.

 

Dress-Code auch bei Hitze?!  Können Bekleidungsvorschriften gelockert werden?

Allgemein gilt: Auch bei wärmeren Temperaturen haben die Angestellten die Bekleidungsvorschriften des Arbeitgebers zu achten. Insbesondere gilt das in Arbeitsbereichen, in denen die Kleidung dem Schutz der Angestellten dient. Es empfiehlt sich mit Hinblick auf die heißen Sommer, Ausnahmen klar zu regeln und dabei auch eine Mitarbeitervertretung miteinzubeziehen. Hier kann beispielsweise im Geschäftsbereich ab einem bestimmten Grenzwert auf Krawatten oder Sakkos verzichtet werden.

 

Darf der Arbeitgeber anordnen, in einem kühleren Büro weiterzuarbeiten?

Dies ist möglich. Sollte ein Büro die oben beschriebenen Temperaturen überschreiten und sich der Arbeitnehmer in seinem Büro nicht mehr in der Lage fühlen, seinen Arbeitsauftrag zu erfüllen, kann der Arbeitgeber anordnen, in einem kühleren Büro weiterzuarbeiten.

 

Vorgaben zum Hitzeschutz nicht eingehalten – Welche Strafen sind möglich?

Zwar sind die Arbeitsstättenregeln nicht vergleichbar mit gesetzlichen Vorgaben oder Verordnungen, dennoch drohen Arbeitgebern empfindliche Strafen, falls sie die Gesundheit der Mitarbeiter bei hohen Temperaturen leichtfertig aufs Spiel setzen. Kann das nachgewiesen werden, drohen Geldbußen oder gar Freiheitsstrafen.

 

Hitzefrei zu Hause: Welche Regeln gelten im Homeoffice?

Spätestens seit Corona ist das Homeoffice eine beliebte Arbeitsform geworden, die mehr und mehr zur Realität vieler Betriebe gehört. Doch können Arbeiter im Homeoffice Hitzefrei von ihrem Arbeitgeber verlangen? In dieser Frage ist allen voran relevant, ob es sich bei der zu Hause befindlichen Arbeitsstätte tatsächlich um einen vom Arbeitgeber eingerichteten Telearbeitsplatz handelt. Hier müssen ähnliche Voraussetzungen beachtet werden wie an den Arbeitsstätten im Betrieb. In der Realität werden die Homeoffice-Plätze jedoch oft nicht vom Arbeitgeber eingerichtet und es handelt sich schlicht um das private Arbeits- oder Wohnzimmer der Angestellten. Dort gelten die arbeitsstättenrechtlichen Bestimmungen nicht, da in den allermeisten Fällen auch die Möglichkeit besteht, normal am Arbeitsplatz zu erscheinen.


Gerne beraten wir Sie als Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zu Fragen rund ums Arbeitsrecht.

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