Millionen Strafzettel rechtswidrig!
Erneut hat das Oberlandesgericht in Frankfurt für Furore gesorgt. Am Montag, den 20.01.2020 trafen die zuständigen Richter eine Entscheidung, die millionenschwer ist. Das Oberlandesgericht hat nämlich hunderttausende Knöllchen gegen Falschparker in Frankfurt für ungültig erklärt. Wer von einem „privaten Dienstleister“ einen Strafzettel verpasst bekommen hat, muss nicht zahlen!
Das Gericht entschied, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen hoheitliche Aufgaben sind und nicht von privaten Dienstleister übernommen werden dürfen.
Über die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die laufenden Verfahren herrscht noch Unklarheit. Wer jedoch von einem privaten Dienstleister einen Strafzettel bekommen hat, sollte vorerst nicht zahlten. Wer bereits gezahlt hat, für den sieht es schlecht aus, da eine Klage zur Wiederaufnahme eines Verfahrens nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist.
Ausgenommen von dieser Entscheidung sind die Parkplätze von Supermärkten, da es sich hier um Privatgrundstücke handelt und die Überwachung durch private Dienstleister erlaubt ist.
Sollten auch Sie den Verdacht haben, von fehlerhaften Entscheidungen betroffen zu sein, zögern Sie nicht und anzusprechen.
Gerne überprüfen wir Ihren Fall.