Nebenjob im Arbeitsrecht – was ist erlaubt?

Nebenjob im Arbeitsrecht – was ist erlaubt?

Immer mehr Arbeitnehmer haben neben ihrem Hauptjob einen Nebenverdienst. Doch nicht alles ist erlaubt. Arbeitgeber dürfen nicht jeden Nebenjob untersagen – es gelten aber klare Regeln.




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Brauche ich die Erlaubnis meines Arbeitgebers für einen Nebenjob?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer einen Nebenjob ausüben, ohne dass der Arbeitgeber dies generell verbieten kann. Allerdings muss der Nebenjob mit dem Hauptarbeitsvertrag vereinbar sein. Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, nach denen Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit melden oder genehmigen lassen müssen. Ein generelles Verbot wäre unwirksam, eine Genehmigungspflicht aber zulässig.




Welche Einschränkungen gelten bei einem Nebenjob?

Ein Nebenjob darf nicht:

  • gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen (max. 48 Stunden pro Woche),
  • die Leistungsfähigkeit im Hauptjob beeinträchtigen,
  • in Konkurrenz zum Arbeitgeber stehen,
  • gegen gesetzliche Verbote (z. B. Schwarzarbeit) verstoßen.



Darf mein Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten?

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Arbeitgeber darf den Nebenjob untersagen, wenn berechtigte Interessen beeinträchtigt sind, etwa durch:

  • Konkurrenz zum Hauptbetrieb,
  • Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit,
  • Verletzung von Ruhezeiten oder Arbeitsschutzvorschriften,
  • konkrete Beeinträchtigung der Arbeitsleistung.



Muss ich meinen Nebenjob melden?

Das hängt vom Arbeitsvertrag ab. Enthält dieser eine Melde- oder Genehmigungspflicht, muss der Arbeitnehmer den Nebenjob anzeigen. Auch ohne ausdrückliche Klausel kann eine Informationspflicht bestehen, wenn der Nebenjob Auswirkungen auf die Haupttätigkeit haben könnte.




Was passiert, wenn ich meinen Nebenjob verschweige?

Wer entgegen vertraglicher Regelungen oder trotz Verbots einen Nebenjob ausübt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Diese reichen von einer Abmahnung bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung.




Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Thema Nebenjob?

Arbeitgeber müssen die Interessen des Arbeitnehmers an einer Nebentätigkeit berücksichtigen und dürfen diese nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Sie sollten transparente Regelungen im Arbeitsvertrag aufnehmen, um Missverständnisse zu vermeiden.




Darf ich während einer Krankheit einem Nebenjob nachgehen?

Nein, wenn der Nebenjob die Genesung verzögert oder dem Heilungsprozess entgegensteht. Ein Arbeitnehmer, der während einer Krankschreibung einer Nebentätigkeit nachgeht, riskiert eine fristlose Kündigung.




Gibt es Besonderheiten bei Beamten oder Auszubildenden?

Ja. Beamte benötigen für Nebentätigkeiten eine Genehmigung. Bei Auszubildenden gilt, dass ein Nebenjob nicht den Ausbildungszweck gefährden darf.


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