2020 – neue Steuervergünstigung für E-Dienstwagen
Die Bundesregierung will nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität auch im geschäftlichen Umfeld weiter fördern. Die steuerliche Begünstigung von E-Fahrzeugen in Unternehmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde bereits für das Jahr 2019 begonnen und wird nun weiter ausgestaltet. Für Unternehmen interessant: Anschaffungskosten für E-Nutzfahrzeuge (Lieferfahrzeuge z. B.) und elektrisch betriebene Schwerlast-Fahrräder können nun als Sonderabschreibung in