Neustarthilfe für Soloselbstständige – aktueller Stand
Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung über die Neustarthilfe, die ab sofort (Stand 16.02.2021) beantragt werden kann. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung