养老院不必雇用未接种疫苗的护理人员
Pflegeeinrichtungen müssen Angestellte, die sich nicht gegen das Coronavirus geimpft haben, nicht weiter beschäftigen. So entschied es das Landesarbeitsgericht Hessen in zwei Urteilen vom 11. August 2022 (Az. 5 SaGa 728/22 und 7 SaGa 729/22). Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass der nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtende Nachweis einer Coronaimpfung wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung