Nicht geimpftes Pflegepersonal muss nicht in Seniorenheimen beschäftigt werden
Pflegeeinrichtungen müssen Angestellte, die sich nicht gegen das Coronavirus geimpft haben, nicht weiter beschäftigen. So entschied es das Landesarbeitsgericht Hessen in zwei Urteilen vom 11. August 2022 (Az. 5 SaGa 728/22 und 7 SaGa 729/22). Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass der nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtende Nachweis einer Coronaimpfung wie eine berufliche Tätigkeitsvoraussetzung