BAG verschärft Anforderungen bei Massenentlassungen – Fehler führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit zwei Urteilen vom 01.04.2026 (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22) seine strenge Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige bestätigt. Die Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber, die größere Personalabbaumaßnahmen planen. Denn das Gericht stellt klar: Bereits Fehler im Anzeigeverfahren können dazu führen, dass Kündigungen insgesamt unwirksam sind. Für Arbeitnehmer verbessern sich


