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Arbeitnehmer aufgepasst! Urlaub verfällt und verjährt nicht automatisch

Urlaub verfällt und verjährt nicht automatisch

Das Bundesarbeitsgericht hat kurz vor Weihnachten eine richtungsweisende Entscheidung bezüglich der Urlaubsansprüche von Mitarbeitern getroffen. Demnach verjährt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch vorher angezeigt hat (9 AZR 266/20).  Auch bei Krankheit eines Angestellten verfällt der Urlaub nicht. Mit dem Urteil setzen die Erfurter Richter Vorgaben des EuGH um, der schon im

EuGH-Urteil: Urlaub verfällt nur, wenn er genommen werden kann

EuGH-Urteil: Urlaub verfällt nur, wenn er genommen werden kann

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 22. September 2022 die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt (Az. C-120/21). Fordern Arbeitgeber ihre Angestellten nicht dazu auf, ihren gesetzlich zugesicherten Urlaub zu nehmen, ist eine Verjährung ausgeschlossen. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls auch Jahre später Urlaubsansprüche geltend machen.   Angestellte will finanzielle Abgeltung von Urlaubstagen der vergangenen fünf

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Mandantenbrief Dezember 2022

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im November 2022 Für alle Steuerpflichtigen: Keine Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe der Steuererklärung, wenn der Fiskus alle Daten hat Für alle Steuerpflichtigen:

Bei Kündigung: Rückzahlung von Fortbildungskosten nicht immer rechtmäßig

Bei Kündigung: Arbeitgeber können Fortbildungskosten nicht immer zurückverlangen

Kündigt der Mitarbeiter eines Unternehmens vorzeitig, kann sich der Arbeitgeber die Kosten für Fortbildungen, wenn eine Rückzahlungsvereinbarung besteht, in vielen Fällen zurückholen. Doch das ist nicht immer der Fall, wie das Bundesarbeitsgericht am 1. März 2022 entschied (AZR 260/21). In diesem Fall kündigte die Mitarbeiterin einer Altenklinik kurz nach Ende der Fortbildung krankheitsbedingt. Das Bundesarbeitsgericht

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