Urlaub verfällt und verjährt nicht automatisch
Das Bundesarbeitsgericht hat kurz vor Weihnachten eine richtungsweisende Entscheidung bezüglich der Urlaubsansprüche von Mitarbeitern getroffen. Demnach verjährt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch vorher angezeigt hat (9 AZR 266/20). Auch bei Krankheit eines Angestellten verfällt der Urlaub nicht. Mit dem Urteil setzen die Erfurter Richter Vorgaben des EuGH um, der schon im