Kirchenzugehörigkeit im Bewerbungsverfahren: BAG stärkt kirchliche Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21.05.2026 (Az. 8 AZR 194/25) einen langjährigen Rechtsstreit über die Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung beendet. Danach dürfen kirchliche Arbeitgeber bei bestimmten herausgehobenen Tätigkeiten verlangen, dass Bewerber einer christlichen Kirche angehören. Eine solche Anforderung ist jedoch weiterhin nicht pauschal bei jeder Stelle zulässig. Entscheidend sind die konkreten Aufgaben und die


