Überstunden bei minderjährigen Azubis

Überstunden bei minderjährigen Azubis – Regelungen & Konsequenzen

Die ersten Schritte im Berufsleben beginnen für Auszubildende oft vor Vollendung ihres 18. Lebensjahrs. Die Beschäftigung dieser Jugendlichen unterliegt in Deutschland besonders scharfen gesetzlichen Regelungen, da die Gesundheit der Minderjährigen geschützt und die Entwicklung in den Mittelpunkt gerückt werden soll. Ist es unter diesen Gesichtspunkten und dem Jugendarbeitsschutzgesetz überhaupt erlaubt, dass die Heranwachsenden Überstunden machen dürfen? Und falls ja, in welchem Rahmen?


Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Die rechtliche Grundlage bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Überstunden für minderjährige Auszubildende sind grundsätzlich unzulässig
  • Ausnahmen sind in zeitlich eng gefassten Notfällen möglich
  • In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können mögliche Überstunden vereinbart werden
  • Arbeitgebern drohen empfindliche Konsequenzen bei Missachtung der gesetzlichen Vorgaben

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Gelten für Jugendliche Arbeitszeitbeschränkungen?

Ja. § 8 JArbSchG besagt, dass Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht mehr als 40 Stunden in der Woche und somit acht Stunden am Tag beschäftigt werden dürfen. Eine Verlängerung auf 8,5 Stunden am Tag ist nur dann möglich, wenn die Arbeitswoche im Ergebnis 40 Stunden hat. So muss an einem anderen Tag entsprechend gekürzt werden.




Weshalb sind Überstunden für Jugendliche grundsätzlich untersagt?

Das JArbSchG gibt hier einen strengen Rahmen vor. Die strikte Beschränkung der Arbeitszeit soll die Gesundheit der Jugendlichen schützen und dafür sorgen, dass deren physische und psychische Gesundheit nicht durch zu hohe Arbeitsbelastung beeinträchtigt wird.




Gibt es Ausnahmefälle, in denen jugendliche Auszubildende doch Überstunden absolvieren dürfen?

In wenigen Ausnahmefällen besteht die Option, dass Heranwachsende auch über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden dürfen und somit Überstunden absolvieren. Das ist allen voran bei unvorhergesehen Notfällen der Fall. Bei nicht geplanten, unvorhergesehenen Ereignissen kann unverzügliches Handeln und Arbeiten dringend erforderlich sein. Dann sind Überstunden eventuell möglich. Darüber hinaus ist es denkbar, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen Arbeitszeiten von bis zu neun Stunden pro Tag und 44 Stunden pro Woche zu ermöglichen. Hier gilt jedoch nach wie vor, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf. Der Ausgleichszeitraum erstreckt sich hier auf die Zeit von zwei Monaten.




Welche Konsequenzen drohen Arbeitgebern bei Missachtung des gesetzlichen Rahmens?

Arbeitgebern drohen empfindliche Strafen und Konsequenzen, sollten sie das JArbSchG missachten und unter 18-Jährige unzulässig Überstunden machen lassen. Möglich sind hier

  • Bußgelder,
  • strafrechtliche Konsequenzen und
  • zivilrechtliche Ansprüche des Auszubildenden.



Arbeitgeber sollten Überstunden bei minderjährigen Auszubildenden möglichst vermeiden

Da Überstunden für Auszubildende unter 18 Jahren grundsätzlich unzulässig sind, tut jeder Arbeitgeber gut daran, diese auch bestmöglich zu vermeiden. In einigen wenigen Fällen sind Überstunden zwar in einem sehr eng gefassten Rahmen möglich, sollten aber keineswegs Alltag im Berufsleben der jungen Auszubildenden sein. Zu denken ist auch an die ausbildungsrechtlichen Vorschriften, wonach dem Mitarbeiter in der Ausbildung Wissen und Befähigungen zu vermitteln sind, dass dieser die Ausbildung erfolgreich abschließen kann. Überstunden können hier zu Überlastungen führen und im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass der Ausbildungsprozess darunter leidet. Das gilt es tunlichst zu vermeiden.


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