Stricter regulations for intra-Community supplies and other services
Seit dem 01.01.2020 sind die Regelungen betreffend die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen (igL) / innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (igsL) außerordentlich verschärft worden. Demnach wird die Steuerbefreiung nur dann gewährt, wenn der Unternehmer seiner Obligation to submit the recapitulative statement in accordance with §18a UstG. Even if the company has complied with its obligation, but a incorrect or incomplete Zusammenfassende Meldung abgegeben hat, kann die Steuerbefreiung in Zusammenhang mit der igL / igsL versagt werden.
Furthermore, a prerequisite for tax exemption is the Timely submission of the recapitulative statement. If an erroneous ZM is submitted, it must be corrected in the period that would actually have been correct.
The recapitulative statement can only be submitted on time if it is submitted by the 25th day of the following month at the latest. According to the above information, late submission of the ZM leads to tax liability!
Die Regelungen, die wir oben beschrieben haben, betreffen Unternehmen, die innergemeinschaftliche Lieferungen tätigen, d.h. Warenbewegungen werden von Deutschland in das restlichen Gemeinschaftsgebiet durchgeführt. Oder sie erbringen innergemeinschaftliche sonstige Leistungen in ein anders Gemeinschaftsgebiet.
- Beispiel: Sie führen eine innergemeinschaftliche Lieferung durch, wenn Sie Waren von Deutschland an Ihren EU-Geschäftspartner in Italien verkaufen. Datum der Lieferung: 05.01.2021.
- Beispiel: Sie führen eine innergemeinschaftliche sonstige Leistung durch, wenn Sie eine Beratung an ein italienisches Unternehmen durchgeführt haben. Datum der sonstigen Leistung: 25.01.2021
Es folgt hieraus: Bei beiden Situationen sind Sie verpflichtet eine Zusammenfassenden Meldung spätestens bis zum 25.02.2021 abzugeben.
Unsere Steuerberater unterstützten Sie
Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung und Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung, hierfür benötigen wir all documents for the accounting of a month as soon as possible after the month has expired, regardless of whether you have a permanent extension for the advance VAT return at the tax office or not. The permanent extension gives you the option of submitting your VAT return on the 10th of the following month, which allows you to save time. Deadline for submitting the ZM by the 25th of the following month have already missed. We consider the 3rd day of the following month at the latest to be a timely submission of the documents. As the regulation only applies to outgoing invoices, we consider this deadline to be completely sufficient.
- You have the duty all outgoing invoices which you have issued for the services performed during the period in question. In this regard, we emphasize the following once again:
- Eine sonstige Leistung gilt als ausgeführt mit der Leistungszeitpunkt ihrer Ausführung und ordnungsgemäßer Beendigung. Wenn eine sonstige Leistung am 05.01.2021 ausgeführt wurde, dann gehört Ihre Ausgangsrechnung im Januar 2021 und diese Leistung muss bis zum 25.02.2021 gemeldet werden. However, the period in which you received the money for your service is irrelevant.
- Eine iGL gilt als durchgeführt, wenn Sie die Warenlieferung durchgeführt haben. Der Erhalt der Ware muss der Warenempfänger in dem anderen EU-Staat mittels einer Gelangensbescheinigung bestätigen. Diese, vom Empfänger unterschriebene Gelangensbescheinigung samt Logistikunterlagen und die rechtzeitige Meldung der ZM gewährt Ihnen die Steuerfreiheit. Beispiel: Warenlieferung durchgeführt am 21.01.2021. Ihre Ausgangsrechnung gehört im Januar 2021. Abgabe der ZM bis zum 25.02.2021. However, the period in which you received the money for your service is irrelevant.


