Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück? LAG stärkt Arbeitnehmer
Dürfen Arbeitnehmer länger als zwei Wochen am Stück Urlaub nehmen? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat diese Frage mit Beschluss vom 02.03.2026 (Az. 4 Ta 15/26) klar beantwortet: Eine feste betriebliche Obergrenze von zwei Wochen ist mit dem Bundesurlaubsgesetz nicht vereinbar. Arbeitgeber dürfen einen längeren Urlaubsantrag nicht allein wegen seiner Dauer ablehnen. Auch ein allgemeiner Hinweis


