Mitarbeiteraktien: Ausschluss von Azubis und Minijobbern gefährdet Steuerfreiheit
Unternehmen können ihren Beschäftigten Vermögensbeteiligungen wie Mitarbeiteraktien unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt überlassen. Werden einzelne Beschäftigtengruppen von einem solchen Programm ausgeschlossen, kann die Steuerbefreiung jedoch vollständig entfallen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23. Juli 2026 entschieden (Az. 8 K 12/22 H(L)). Worum ging es in dem Verfahren? Ein Unternehmen bot seinen Beschäftigten ein


