Category: Neuigkeiten

Arbeitsrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel: Das bringt 2025

Arbeitsrechtliche Änderungen zum Jahreswechsel: Das gilt ab 2025

Der Jahreswechsel brachte einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevant sind. Insbesondere das neuerliche Bürokratieentlastungsgesetz soll durch erleichterte Formvorschriften und Digitalisierungsmöglichkeiten bürokratisches Prozedere abbauen und vorgeschriebene Prozesse erleichtern. Und das überwiegend bereits seit dem 01.01.2025. Und auch in Sachen Mindestlohn ändert sich einiges. Doch sehen wir uns die wichtigsten Änderungen

Rundbrief für Mandanten der Kanzlei Haas und Kollegen

Mandantenbrief Januar 2025

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im Januar 2025 unter anderem: Für alle Steuerpflichtigen: Steuerliche Behandlung der Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags Für alle Steuerpflichtigen: Automatischer Finanzkontenaustausch geht verfassungsrechtlich

Steuertermine in Deutschland zusammengefasst

Aktuelle Steuertermine für Januar 2025

Steuertermine Januar 2025 Termin: 10.01.2025 Umsatzsteuer (monatlich) Lohnsteuer Kirchensteuer zur Lohnsteuer Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am 13.01.2025 für den Eingang der Zahlung. Diese Frist gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per Scheck.   Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Januar 2025 Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für

Aktuelles Urteil

Höhere Vergütung bei Überstunden auch für Teilzeitkräfte

Neue höchstrichterliche Entscheidungen im Arbeitsrecht stärken die Position von Angestellten mit Teilzeitverträgen. Demnach ist es eine unzulässige Diskriminierung, wenn tarifvertragliche Regelungen vorsehen, dass Überstundenzuschläge erst dann zu zahlen sind, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitstelle überschritten wird. Auch dann, wenn der betreffende Angestellte nur in Teilzeit beschäftigt wird. Fehlen dafür sachliche Gründe, liegt eine Verletzung von

Rundbrief für Mandanten der Kanzlei Haas und Kollegen

Mandantenbrief Dezember 2024

Unser Mandantenbrief wird monatlich über unseren Newsletter versendet und enthält neben den anstehenden Steuerterminen auch allerlei steuerliche Tipps und Neuigkeiten. Für unsere interessierten Leser bieten wir diese Informationen hier kostenlos zum Download an. Themen im Dezember 2024 unter anderem: Für alle Steuerpflichtigen: Zur wirksamen Bekanntgabe durch Weiterleitung an den Bevollmächtigten Für alle Steuerpflichtigen: Zur Abgrenzung

Inflationsausgleich auch bei Altersteilzeit! Bundesarbeitsgericht erklärt Ausschluss für unwirksam.

Inflationsausgleich auch bei Altersteilzeit – BAG erklärt Ausschluss für unwirksam

Deutschland leidet unter einer Inflation, also einem Anstieg des allgemeinen Preisniveaus von Waren und Dienstleistungen. Das heißt, das Geld und somit der Arbeitslohn sind weniger wert und man kann weniger dafür kaufen. Um diese Situation zu lindern, zahlen viele Unternehmen ihren Beschäftigen Zusatzzahlung aus: die Inflationsausgleichsprämie. Davon dürfen Beschäftigte in Altersteilzeit nicht ausgeschlossen werden, urteilte

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