类别Arbeitsrecht

Gefälschter Impfpass ist wichtiger Kündigungsgrund!

Gefälschter Impfpass ist wichtiger Kündigungsgrund!

Ein gefälschter Impfpass kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf unterstreicht dies nachdrücklich (3 Sa 374/22). Der Urteilsspruch ist von grundsätzlicher Bedeutung und dürfte großen Einfluss auf die zukünftige Rechtsprechung nehmen. Ob die Kündigung in den konkreten Fällen wirksam ist, hängt dennoch vom Einzelfall ab. Wenn Arbeitnehmer ihren Impfpass fälschen und

EuGH: Leiharbeitern steht Ausgleich zu!

EuGH: Leiharbeitern steht Ausgleich zu!

Erhält ein Leiharbeiter gemäß Tarifvertrag weniger Geld als direkt in der Firma angestellte Kollegen, muss der Arbeitgeber diesem einen Ausgleich gewähren. So entschied es der Europäische Gerichtshof in einem wegweisenden Urteil im Dezember 2022. Damit stärkt der EuGH die Rechte von Leiharbeitern. Gleichzeitig könnte das Urteil Folgen für Tarifverträge haben. Während die Stammbelegschaft von Betrieben

Gesundheitliche Probleme nach Corona-Impfung sind kein Arbeitsunfall

Gesundheitliche Probleme nach Corona-Impfung sind kein Arbeitsunfall

Gesundheitliche Probleme nach einer COVID-19-Impfung werden im Regelfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Das entschied das Sozialgericht in Konstanz in einem Urteil vom 9.Dezember 2022 (S 1 U 1276/22). Eine Sozialarbeiterin hatte nach der Impfung mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen und machte das aufgrund von E-Mails des Arbeitgebers, in denen dieser auf die Impfung gegen das

Arbeitnehmer aufgepasst! Urlaub verfällt und verjährt nicht automatisch

Urlaub verfällt und verjährt nicht automatisch

Das Bundesarbeitsgericht hat kurz vor Weihnachten eine richtungsweisende Entscheidung bezüglich der Urlaubsansprüche von Mitarbeitern getroffen. Demnach verjährt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch vorher angezeigt hat (9 AZR 266/20).  Auch bei Krankheit eines Angestellten verfällt der Urlaub nicht. Mit dem Urteil setzen die Erfurter Richter Vorgaben des EuGH um, der schon im

EuGH-Urteil: Urlaub verfällt nur, wenn er genommen werden kann

EuGH-Urteil: Urlaub verfällt nur, wenn er genommen werden kann

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 22. September 2022 die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt (Az. C-120/21). Fordern Arbeitgeber ihre Angestellten nicht dazu auf, ihren gesetzlich zugesicherten Urlaub zu nehmen, ist eine Verjährung ausgeschlossen. Somit können Arbeitnehmer gegebenenfalls auch Jahre später Urlaubsansprüche geltend machen.   Angestellte will finanzielle Abgeltung von Urlaubstagen der vergangenen fünf

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