类别Arbeitsrecht

Bei Kündigung: Rückzahlung von Fortbildungskosten nicht immer rechtmäßig

Bei Kündigung: Arbeitgeber können Fortbildungskosten nicht immer zurückverlangen

Kündigt der Mitarbeiter eines Unternehmens vorzeitig, kann sich der Arbeitgeber die Kosten für Fortbildungen, wenn eine Rückzahlungsvereinbarung besteht, in vielen Fällen zurückholen. Doch das ist nicht immer der Fall, wie das Bundesarbeitsgericht am 1. März 2022 entschied (AZR 260/21). In diesem Fall kündigte die Mitarbeiterin einer Altenklinik kurz nach Ende der Fortbildung krankheitsbedingt. Das Bundesarbeitsgericht

不允许在工厂门口通过摄像头检查工作时间

不允许在工厂门口通过摄像头检查工作时间

Kameras am Werkstor eines Betriebes eignen sich nicht zur Arbeitszeitkontrolle der Angestellten. Ein entsprechendes Urteil trafen die Richter des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im konkreten Fall hatte ein Gießereibetrieb Mitarbeiter wegen Arbeitszeitbetrugs entlassen wollen und hatte als Beweis auf die Videoaufnahmen am Werkstor des Betriebs verwiesen. Die Kündigung ist nach dem Urteil nicht wirksam, die Revision zum

Entscheidung um Bahncard 100 für ein Betriebsratsmitglied ist nicht eilbedürftig

Entscheidung um Bahncard 100 für ein Betriebsratsmitglied ist nicht eilbedürftig

Im Rechtsstreit um eine Bahncard 100 für den Betriebsratsvorsitzenden eines Unternehmens besteht keine Eilbedürftigkeit. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln in einem Beschluss vom 28. Juli 2022 (6 TaBVGa 4/22). Die Entscheidung im Hauptverfahren, ob der Arbeitgeber dem Betriebsratsvorsitzenden eine Bahncard 100 zur Verfügung stellen muss, da dies in einer Gesamtbetriebsvereinbarung so vorgesehen ist, steht noch

3.000 Euro steuerfrei: Die Inflationsausgleichsprämie ist da

3.000 Euro steuerfrei: Die Inflationsausgleichsprämie ist da

Die steigende Inflation macht den Bürgern in Deutschland schon seit mehreren Monaten zu schaffen. Explodierende Kosten in nahezu allen Lebensbereichen sorgen dafür, dass die Unzufriedenheit in der Bevölkerung wächst und das Geld vieler Bürger kaum noch für den bislang bestehenden Lebensstandard ausreicht. Zumindest ist nun etwas Hoffnung in Sicht: Am 26. Oktober startet die sog.

Fristlose Kündigung bei Vorlage gefälschter Impfbescheinigung ist möglich

Fristlose Kündigung bei Vorlage gefälschter Impfbescheinigung ist möglich

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hat die Annahme vieler erstinstanzlicher Gerichte grundsätzlich bestätigt, dass die Vorlage einer gefälschten Impfbescheinigung den Arbeitgeber zur Kündigung eines Angestellten in bestimmten Fällen berechtigt. Jedoch sind Kündigungen bei diesen Fällen kein Selbstläufer und sollten sorgfältig geprüft werden. Wer seinen Impfpass fälscht und diesen seinem Arbeitgeber vorlegt, muss damit rechnen, von diesem

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