类别Arbeitsrecht

Fremdgeschäftsführer bleiben bei der Berechnung der Betriebsgröße grundsätzlich außer Betracht

Fremdgeschäftsführer bleiben bei der Berechnung der Betriebsgröße grundsätzlich außer Betracht

Das Kündigungsschutzgesetz bietet einen wesentlichen Schutz für Arbeitnehmer, um sich gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren. Jedoch gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für alle Betriebe und Arbeitsverhältnisse. Neben der Arbeitnehmerstellung des Betroffenen ist auch die Betriebsgröße entscheidend für die Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz eingreift. Hierzu muss das entsprechende Unternehmen mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigen. Der Bundesgerichtshof musste

Bundesministerium plant Gesetzesänderungen zu befristeten Arbeitsverträgen

Bundesministerium plant Gesetzesänderungen zu befristeten Arbeitsverträgen

Befristete Arbeitsverträge sind ein beliebtes Instrument von Unternehmen, um ihren Personalbestand flexibel zu halten. So kann mit dem Auslaufen von befristeten Arbeitsverträgen der Personalbestand bei Bedarf problemlos erheblich verkleinert werden, ohne dass Kündigungen und damit mögliche unabwendbare Kündigungsschutzverfahren nötig werden. Der in Deutschland herrschende Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wird damit umgangen. Für die Arbeitnehmer hingegen bringen

Arbeitnehmer dürfen Corona Bonus auch nach Kündigung behalten

Arbeitnehmer dürfen Corona Bonus auch nach Kündigung behalten

Zahlreiche Arbeitnehmer haben im Rahmen der Corona-Krise einen sogenannten Corona-Bonus von ihren Arbeitgebern erhalten. Ungeklärt ist hierbei bisher, wie diese Zahlungen rechtlich einzuordnen sind und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber eine Rückforderung der Zahlungen fordern kann. Diese Fragen sind insbesondere für Arbeitnehmer relevant, die ihren Arbeitgeber wechseln wollen. Wir klären diese Fragen anhand eines aktuellen

Auch während Corona – beharrliche Arbeitsverweigerung führt zur Kündigung

Auch während Corona – beharrliche Arbeitsverweigerung führt zur Kündigung

An Kündigungen werden hierzulande hohe Anforderungen gestellt. Dadurch sollen die Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen geschützt werden. Dies stellt jedoch keinen Freibrief für jegliches eigenmächtiges Verhalten dar. Auch während der Coronakrise gilt die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Sofern für eine bestimmte Tätigkeit kein Homeoffice möglich ist, muss die Arbeit im jeweiligen Betrieb und im Rahmen der Hygieneschutzstandards

Rassistische Äußerungen rechtfertigen außerordentliche Kündigung

Rassistische Äußerungen rechtfertigen außerordentliche Kündigung

Unbedachte Äußerungen gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen können schnell arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin so außerordentlichen Kündigung nach sich ziehen. Zwar gilt grundsätzlich in Deutschland die Meinungsäußerungsfreiheit, jedoch gilt diese nicht grenzenlos. Wer sich gegenüber dem Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen rassistisch oder beleidigend äußert, der muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ob eine Äußerung letztlich als rassistisch oder

Corona Test am Arbeitsplatz – Aktuelle Rechtslage

Corona Test am Arbeitsplatz – Aktuelle Rechtslage

Im Kampf gegen die Corona Pandemie setzen Bund und Länder vermehrt auf eine Erhöhung der Testzahlen. In der dritten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die seit Ende April gilt, wurden deshalb auch Tests am Arbeitsplatz eingebunden. Seither besteht eine Pflicht für Arbeitgeber, sämtlichen Angestellten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen

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