Mutterschutz bei Fehlgeburten – Reform Juni 2025
Eine Fehlgeburt ist für betroffene Frauen eine enorme seelische und körperliche Belastung. Bislang ließ das Mutterschutzgesetz sie jedoch in vielen Fällen ohne besonderen Schutz zurück. Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine wichtige Reform: Frauen haben nun auch nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutzfristen, Mutterschaftsgeld und besonderen Kündigungsschutz – abhängig vom Zeitpunkt der Schwangerschaft. Inhaltsverzeichnis:


