Ein Aufhebungsvertrag bietet für beide Vertragsparteien sowohl Vorteile als auch Nachteile.
Vorteile für Arbeitgeber:
Für Arbeitgeber ergeben sich einige Vorteile. So kann er die bestehenden Kündigungsschutzgesetze umgehen und sich im Rahmen des Aufhebungsvertrages auch von Mitarbeitern trennen, die er aufgrund von bestehendem Kündigungsschutz nicht kündigen kann. Auch bestimmte Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden. Der Beendigungstermin kann frei vereinbart werden.
Zudem wird das Arbeitsverhältnis im Falle einer wirksamen Aufhebungsvereinbarung rechtssicher beendet. Da dies im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, muss er nicht mit langwierigen und unabwägbaren Kündigungsschutzklagen rechnen.
Soweit ein Betriebsrat besteht, muss dieser auch im Falle eines Aufhebungsvertrages nicht vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einbezogen werden.
Außerdem kann er die verbleibende Zeit des Arbeitnehmers im Unternehmen genau absehen und entsprechend mit diesem Planen. Letztlich bleibt auch die Arbeitsmotivation des Arbeitnehmers regelmäßig höher als im Falle einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitgeber.
Auch kann er insbesondere mit spezialisierten Arbeitnehmern ein auf gewisse Zeit angelegtes Wettbewerbsverbot vereinbaren. Dadurch kann er vermeiden, dass diese Arbeitnehmer ihre Fähigkeiten bei der Konkurrenz einbringen.
Nachteile für Arbeitgeber:
Gelegentlich ziehen die oben genannten Vorteile jedoch auch Nachteile mit sich. So kann durch die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots zwar verhindert werden, dass der ehemalige Arbeitnehmer für die Konkurrenz tätig wird. Im Gegenzug jedoch wird der Arbeitgeber hierfür regelmäßig während der Karenzzeit entsprechende Ausgleichszahlungen leisten müssen.
Grundsätzlich werden die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber etwas kostspieliger ausfallen, als dies bei einer Kündigung der Fall wäre. Schließlich muss er ein Stück weit auf die Belange des Arbeitnehmers eingehen, um diesen zur Zustimmung zum Aufhebungsvertrag zu bewegen. Dies wird sich insbesondere in der Zahlung einer vereinbarten Abfindung niederschlagen.
Dieser Nachteile werden jedoch auch durch die dafür eintretende Rechtssicherheit und den Ausschluss von langwierigen und unabwägbaren Kündigungsschutzklagen erheblich abgemildert.