Arbeitsrecht 2026: Diese Gesetzesänderungen gelten seit dem 01.01.2026

Arbeitsrecht 2026: Diese Gesetzesänderungen gelten seit dem 01.01.2026

Mit dem Jahreswechsel 2026 sind mehrere wichtige Änderungen im Arbeitsrecht in Kraft getreten, die Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unmittelbar betreffen. Im Fokus stehen höhere Löhne, neue steuerliche Anreize für ältere Beschäftigte, zusätzliche Informationspflichten sowie europäische Vorgaben zur Entgelttransparenz. Der folgende Überblick zeigt die zentralen Neuerungen und erklärt kurz, was sie in der Praxis bedeuten.




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Mindestlohn 2026: Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Anhebung wirkt sich auf nahezu alle Branchen aus und führt insbesondere bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu Anpassungsbedarf bei Arbeitszeiten und Vergütung.

Für Arbeitgeber bedeutet dies eine Überprüfung bestehender Arbeitsverträge und Entgeltabrechnungen. Arbeitnehmer profitieren von einem spürbaren Einkommensplus, insbesondere im Niedriglohnbereich.



Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro monatlich

Parallel zur Mindestlohnerhöhung wurde auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Seit dem 01.01.2026 liegt diese bei 603 Euro, da sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist.

Damit bleibt geringfügige Beschäftigung weiterhin möglich, erfordert jedoch eine genaue Abstimmung von Stundenumfang und Vergütung, um ein ungewolltes Überschreiten der Grenze zu vermeiden.



Aktivrente 2026: Steuerfreier Zuverdienst für Rentner

Neu eingeführt wurde die sogenannte Aktivrente. Beschäftigte, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten, können nun bis zu 2.000 Euro monatlich beziehungsweise 24.000 Euro jährlich steuerfrei hinzuverdienen.

Ziel der Regelung ist es, Anreize für längeres Arbeiten zu schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Für Unternehmen eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten, erfahrene Mitarbeiter länger zu binden.



Neue Informationspflichten bei ausländischen Arbeitnehmern

Seit dem 01.01.2026 müssen Arbeitgeber ausländische Arbeitnehmer aus Drittstaaten über kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebote informieren. Diese Pflicht wurde im Aufenthaltsgesetz verankert und betrifft insbesondere vermittelte Fachkräfte.

Unternehmen sollten entsprechende Informationsprozesse dokumentieren, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Die Regelung dient dem besseren Schutz ausländischer Beschäftigter und der Transparenz im Vermittlungsprozess.



EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzung rückt näher

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis spätestens Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Bereits jetzt sollten sich Arbeitgeber auf erweiterte Auskunfts- und Offenlegungspflichten zur Vergütung einstellen.

Ziel ist es, Lohndiskriminierung zu verhindern und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu stärken. Künftig werden transparente Vergütungsstrukturen eine deutlich größere Rolle im Arbeitsrecht spielen.



Pflege-Mindestlohn 2026: Deutliche Erhöhungen ab Juli

Für Beschäftigte im Pflegebereich gelten ab dem 1. Juli 2026 deutlich höhere branchenspezifische Mindestlöhne. Je nach Qualifikation steigen diese auf bis über 21 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte.

Pflegeeinrichtungen müssen ihre Kosten- und Personalplanung frühzeitig anpassen. Gleichzeitig soll die Attraktivität der Pflegeberufe nachhaltig verbessert werden.



Fazit: Arbeitsrecht 2026 bringt spürbare Veränderungen

Die arbeitsrechtlichen Änderungen 2026 bringen sowohl finanzielle Verbesserungen für Arbeitnehmer als auch neue Pflichten für Arbeitgeber mit sich. Wer frühzeitig reagiert, Arbeitsverträge prüft und interne Prozesse anpasst, kann rechtliche Risiken vermeiden und von den neuen Regelungen profitieren.