In seiner Entscheidung vom 16.10.2020 (VI B 13/20) bestätigte der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherigen Grundsätze zur Besteuerung bei der Privatnutzung eines durch den Arbeitgeber überlassenen Pkws. Das Urteil schließt sich der bisherigen Rechtsprechung an: Eine belastbare Behauptung durch den Arbeitnehmer, den betrieblichen PKW nicht für private Fahrten genutzt zu haben, reicht nicht aus, um eine
Seit dem 01.01.2020 sind die Regelungen betreffend die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen (igL) / innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen (igsL) außerordentlich verschärft worden. Demnach wird die Steuerbefreiung nur dann gewährt, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldung nach §18a UstG nachgekommen ist. Auch wenn das Unternehmen zwar seiner Pflicht nachgekommen ist , jedoch eine