Kaffee, Kollaps und Konsequenzen: Wann ein Missgeschick beim Kaffeetrinken ein Arbeitsunfall ist
Ein scheinbar alltägliches Missgeschick – verschluckt beim Kaffeetrinken, gestürzt und verletzt – hat nun das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt beschäftigt. In seinem Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. L 6 U 45/23) stellte das Gericht klar: Selbst ein solcher Vorfall kann unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall darstellen – sofern der Kaffeegenuss betrieblichen Zwecken dient. Das Urteil wirft