类别Arbeitsrecht

Höherer Pflegemindestlohn seit dem 1. Juli 2026

Höherer Pflegemindestlohn seit dem 1. Juli 2026

Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Pflegebranche neue Mindestlöhne. Mit der Anhebung setzt der Gesetzgeber die schrittweise Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege fort. Arbeitgeber sind verpflichtet, die neuen Vergütungssätze umzusetzen. Andernfalls drohen Nachzahlungen und gegebenenfalls auch Bußgelder.   Neue Mindestlöhne in der Pflege Der Pflegemindestlohn gilt für Beschäftigte in der Altenpflege und

Arbeitszeugnis nach Vergleich: BAG stärkt Rechte von Arbeitnehmern

Arbeitszeugnis nach Vergleich: BAG stärkt Rechte von Arbeitnehmern

Bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen wird im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens häufig auch über das Arbeitszeugnis verhandelt. Nicht selten verpflichten sich Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich dazu, ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis nach einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Mit einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hierzu

Entgelttransparenz-Richtlinie verspätet umgesetzt

Entgelttransparenz-Richtlinie verspätet umgesetzt: Bedeutung für Arbeitgeber

Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt derzeit für erhebliche Unsicherheit bei Arbeitgebern. Eigentlich hätte Deutschland die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/970 bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Mittlerweile steht jedoch fest, dass diese Frist nicht eingehalten wird. Für Unternehmen stellt sich deshalb die Frage: Können Arbeitnehmer bereits jetzt Ansprüche geltend machen und
Verdacht allein rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Verdacht allein rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 21.10.2025 (Az. 2 SLa 45/25) eine wichtige Entscheidung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen: Ein bloßer Verdacht einer Pflichtverletzung reicht für eine fristlose Kündigung nicht aus. Kann der Arbeitgeber den Vorwurf nicht beweisen und wurde der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört, ist eine Kündigung regelmäßig unwirksam. Worum
Rufbereitschaft im Arbeitsrecht das müssen Sie wissen

Rufbereitschaft im Arbeitsrecht

In vielen verschiedenen Berufssparten kann es notwendig werden, dass Arbeitnehmer eine sogenannte Rufbereitschaft übernehmen. Hintergrund ist in diesen Fällen meistens, dass nicht vorhergesagt werden kann, ob ein Arbeitseinsatz in diesem Zeitraum tatsächlich notwendig wird. Typische Berufe hierfür sind beispielsweise Elektriker, Schlosser, Ärzte, Rettungssanitäter, IT-Dienstleister und Angestellte im Sicherheitsgewerbe. Dieses Institut der Rufbereitschaft wirft im Hinblick

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